Die Vorteile ganz konkret
- Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
- es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá (sieht man von der alljährlichen Gebühr von USD 250,00 ab). Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
- Einkommensteuer,
- staatlichen Gebühren,
- Grundsteuern,
- Erbschaftsteuern,
- Verkaufssteuern;
- es ist gesetzlich nicht zwingend gefordert, den Namen des Stifters zu