Die Stiftung kann von
- einer
oder
- mehreren
- natürlichen Personen
Derartige
Es gibt keine Devisenkontrollen sowie keine Gewinnsteuern auf Geschäfte, die im Ausland getätigt werden, keine Steuern auf Dividenden, Zinsen, Gebühren etc., die im Ausland entstehen und dort vereinnahmt werden, aber auch keine auf inländische Bankzinsen. Doppelbesteuerungsabkommen liegen nicht vor – weshalb auch, wenn Auslandseinnahmen gar nicht besteuert werden?
Auslandseinnahmen unterliegen