Und was ganz wichtig ist:
Die Einzahlung des Anfangskapitals muß vor der Gründung nicht nachgewiesen werden – auch später nicht. Aber wozu hat man eine Stiftung, wenn man sie nicht nutzt?!
Dieses
Und was ganz wichtig ist:
Die Einzahlung des Anfangskapitals muß vor der Gründung nicht nachgewiesen werden – auch später nicht. Aber wozu hat man eine Stiftung, wenn man sie nicht nutzt?!
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