- Während in Deutschland seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 die Staatsangehörigkeit entschied, welches Erbrecht galt,
- kommt es jetzt auf den letzten
Nach dem Steuer-Euroglättungsgsetz – StEuglG – wurde § 16 Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz – ErbStG – dahingehend abgeändert, daß sich dem Finanzamt gegenüber im Fall einer Erbschaft (natürlich auch im Schenkungsfall etc.) folgende
ergeben: