Der Kontakt mit der Internetkanzlei
Wir empfehlen die Nutzung unserer verschlüsselten Telefonangebote wie das Chatten mit "Telegram" statt mit
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Die Gegenleistung:
Der zugangsgesicherte Inhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internet-Verbindung zugreifen kann, unterliege zwar prinzipiell dem verfassungsrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnis, und zwar unabhängig davon, ob eine E-Mail auf dem Mailserver des Providers zwischen- oder endgespeichert ist.
Dennoch sei der