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Ausland

Ohne Nachweis und bei Instituten aus Drittstaaten wird die Abgeltungsteuer von 30% des Veräußerungserlöses berechnet. Überhöhte Steuern oder Steuern auf Verluste gibt es nur übers Finanzamt zurück. Sparer oder Erben müssen erst einmal die ehemaligen Geldgeschäfte im Ausland offenlegen.

Aber wozu gibt es uns?

Wir wissen da

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