Posts Tagged mit: Die bloße Nutzung von Bitcoins als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit

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Bafin und Bitcoin

Rechtliche Bewertung der Bafin

Tiefschürfender hatte sich die Bafin bislang noch nicht zur Internet-Währung Bitcoin geäußert. Auf ihrer Webseite veröffentlichte die Behörde zwischenzeitlich eine „aufsichtliche Bewertung“.

Es zeigt sich: Die Finanzaufseher nehmen den Aufstieg des Internetgeldes, das durch keine Zentralbank gestützt ist, durchaus ernst.

  • In Dänemark stellte die Finanzaufsicht fest, dass sie

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