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Das Devisentermingeschäft

Devisenkassageschäft:
Sind keine besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Fälligkeit eingegangener Devisenpositionen getroffen worden, so ist Erfüllungstermin der zweite Werktag nach Abschluß der eingegangenen Verbindlichkeit. Die Gesamtheit dieser Abschlüsse sind die Devisenkassageschäfte. Marktteilnehmer sind die Devisenabteilungen der Nicht-Banken wie die Devisenhändler der Kreditinstitute.

Devisennotierung:
Man unterscheidet zwischen Mengennotierung und Preisnotierung.
Eine Preisnotierung

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