Ausführungen in der Verfassungsgerichtsentscheidung
Der zugangsgesicherte Inhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internet-Verbindung zugreifen kann, unterliege zwar prinzipiell dem verfassungsrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnis, und zwar unabhängig davon, ob eine E-Mail auf dem Mailserver des Providers zwischen- oder endgespeichert ist.
Dennoch sei der