Die Haager Konferenz hat die Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des internationalen Privatrechts (IPR) zu arbeiten gem. Art. 1 ihrer zwischenzeitlich geltenden Satzung vom 31.10.1951. Sie tut dies in erster Linie dadurch, dass sie im Rahmen diplomatischer Tagungen Übereinkünfte zum IPR einschließlich des internationalen Zivilverfahrensrechts ausarbeitet.
Dass Haager