Spekulationsgewinn werden schon jetzt wieder eingetrieben
Die Finanzämter dürfen die Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften ab sofort wieder eintreiben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer Verwaltungsanweisung festgelegt, dass der Vollzug der Steuerbescheide nicht mehr ausgesetzt wird. Die Anweisung verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005.