Der konkrete Sachverhalt:
Eine Frau vererbte ihr gesamtes Vermögen ihrem Steuerberater, mit dem sie offenbar mehr verband als ein reines Mandantenverhältnis. Der Nachlaß bestand aus Kapitalanlagen im Wert von einigen Hunderttausend Euro, der Rheinländer mußte € 115.000 Erbschaftsteuer zahlen.
Später erfuhr das Finanzamt, daß die Erblasserin zwei Jahre vor ihrem