Kein Verfassungsschutz für Bankgeheimnis
Seit Februar 2006 ist es amtlich. Das Bankgeheimnis wird nicht durch die schweizerische Verfassung geschützt werden. Die Mehrheit der Nationalratskommission hält eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung "aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen" nicht mehr für erforderlich, wie die NZZ