Der Landesrechnungshof (LRH) von Nordrhein-Westfalen hat 1200 Erbschaftsteuerbescheide geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass jeder zweite Bescheid falsch war –
falsch allerdings
zu Gunsten des erbschaftssteuerzahlungspflichtigen
Erben. Geprüft hatte der Landesrechnungshof sogenannte B-Fälle in sechs Finanzämtern. Dies sind bedeutende Steuerfälle mit einem voraussichtlichen Rohvermögen
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