Deutschsprachige Nachrichten aus Panamá
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Natürlich wird jetzt von offizieller Seite versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben. Der Bürger sollte schließlich nicht wissen, wie ernst die
ist.
Beispiele der Beschwichtigungsbemühungen:
Es gibt keine Devisenkontrollen sowie keine Gewinnsteuern auf Geschäfte, die im Ausland getätigt werden, keine Steuern auf Dividenden, Zinsen, Gebühren etc., die im Ausland entstehen und dort vereinnahmt werden, aber auch keine auf inländische Bankzinsen. Doppelbesteuerungsabkommen liegen nicht vor – weshalb auch, wenn Auslandseinnahmen gar nicht besteuert werden?
Auslandseinnahmen unterliegen
Eduardo Morgan der Anwaltskanzlei "Morgan & Morgan" verteidigt das panamaische Gesellschaftsrecht, das schon aus dem Jahr 1927 stammt und seinerzeit ganz bestimmt nicht geschaffen worden war zum Zwecke der Globalisierung oder Geldwäsche. Gleichwohl erleichtert diese traditionelle Struktur der anonymen panamaischen Kapitalgesellschaft noch und insbesondere heute internationale
Noch