Bundesfinanzhof zeigt offene Tür zur Umgehung der Erbschaftsteuer
- Mindestens fünf Jahre im Ausland lebende Deutsche können die Erbschaftssteuer auf deutsche Immobilien dank einer Gesetzeslücke umgehen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
- Das gilt erst recht auch für gebürtige Deutsche, die die deutsche Staatsbürgerschaft beendet haben