Registrierung der Auslandsgesellschaft
Benötigt wird nur noch:
- ein Brief mit der Mitteilung der vertretungsberechtigten Person, daß die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit in der Dominikanischen Republik aufgenommen hat;
- Kopie der Statuten und weiterer Gesellschaftsdokumente wie der Registrierung im Heimatland, sowie deren Übersetzung in die spanische Amtssprache;
- das einschlägige Formular;
- Paßkopien der/des Gesellschafter(s).
Dann sind natürlich die