Dem Protector wird häufig das Recht auf Rechnungsprüfung, die Ernennung oder Abwahl von Begünstigten und des Stiftungsrates oder einzelner seiner Mitglieder sowie die Aufsicht über den Stiftungsrat zugesprochen.
In der Praxis wird die Aufsichtsstelle meist in Form einer natürlichen Person bestellt, entweder dem Stifter selbst oder einem Treuhänder. Es