Die
Art der Bestimmung der Begünstigten
muß in den registrierten Statuten festgelegt werden.
- Umfang der Begünstigung
sowie die
- Bezeichnung der Begünstigten
werden normalerweise im Reglement genauer bestimmt, das
- öffentlich nicht einsehbar
ist.
Die Begünstigten haben einen geschützten Anspruch auf ihre Begünstigung, den sie notfalls auch gerichtlich