“Die Zollfreilager sind die Karibik-Inseln des Kunsthandels”,
schrieb die New York Times schon im Jahr 2012.
Zollfreilager werden in der Schweiz typischerweise von den Kantonen geführt.
Dort eingelagerte Güter können jahrelang steuerfrei gehalten und gehandelt werden. Eine Abgabe wird erst fällig, wenn sie die Jurisdiktion – also die Zollfreizone des Lagers –