„Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“,
sagte Papier der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 09. Februar. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont,
„dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht