Die Finanzämter prüfen bei Gestaltungen gern, ob deren Konditionen einem Vertrag wie unter fremden Dritten entsprechen. Dann gingen sie auch für die Steuer in Ordnung, sagt E&Y-Steuerexperte Kiesel.
Oberstes Gebot laut § 42 AO:
Bürger wie Unternehmen dürfen ihr wirtschaftliches Tun nicht allein auf die Steuerersparnis ausrichten, sondern müssen