Überblick
Georgien steht den Kryptowährungen aufgeschlossen gegenüber.
- Es gibt keinerlei Behinderungen von Kryptowährungen in Georgien.
- Geschäftsaktivitäten im Kryptobereich werden nicht besteuert.
- Die Banken tauschen selbst nicht Bitcoin um. Aber die Banken nehmen Zahlungen von Bitcoin-Unternehmungen – Tradingplattformbetreiber / Miningunternehmen / Tauschbörsen etc – problemlos an und gestatten Anweisungen an diese.
- Wir begründen in Georgien Virtuelle IT-Freezone Gesellschaften und können diese mit Bankkonten im Sepa-Raum verbinden.
- In Georgien gilt- wie etwa in Panama, den Commonwealth-Gebieten der Westindischen Inseln, Hong Kong und Belize – das territoriale Besteuerungsprinzip. So bleiben bei Privatpersonen Einnahmen aus dem Ausland steuerfrei. Einnahmen aus Kryptogeschäften sind immer steuerfrei, Einnahmen im Rahmen der IT-Lizenz ebenfalls.
- Die georgischen Banken sind sicher, bieten all das, was moderne Banken heutzutage an Technik zu bieten haben, verfügen über IBAN-Konten in Euro innerhalb ihrer Multiwährungskonten. Dem Sepa-System sind sie allerding nicht angeschlossen.
- Sie beteiligen sich auch nicht am automatisierten Informationsaustausch System – AIA / CES – der OECD. Es gibt allerdings Hinweise, dass sich das 2023 ändern könnte. Was bedeutet der CRS konkret?
- Die Einrichtung von privaten Konten und die Erteilung von Debitkarten bzw. Kreditkarten ist möglich, man muss aber dashalb anreisen. Geschäftskonten für Kapitalgesellschaften sind nur möglich, wenn in Georgien ansässige Personen wesentlichen Einfluss in der Kapitalgesellschaft haben. Wie unter Ziff. 4 oben angezeigt: Wir bieten an die Begründung einer Virtuellen IT-Zonen Kapitalgesellschaft verbunden mit Bankkonten im Sepa-Raum. Weiterlesem HIER .
Also schnell die kostengünstige georgische Kapitalgesellschaft gründen und los !?
Ja, das kann so gehen.