Stiftung auf den Cook Islands

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DIE COOK ISLAND STIFTUNG

Stiftungen auf den Cook-Islands bieten starke Vermögensschutzbestimmungen.

Anders als ein Trust ist eine Stiftung eine eigenständige juristische Person.

Eine Stiftung auf den Cook-Islands wird von einem Stiftungsrat verwaltet, kann Vermögen halten und Verträge mit Dritten abschließen, ganz ähnlich wie eine Gesellschaft. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft hat eine Stiftung jedoch keine Aktionäre. Eine Stiftung auf den Cook-Islands kann Begünstigte haben, ähnlich wie ein Trust, oder sie kann für rein wohltätige Zwecke eingerichtet werden. Stiftungen können auch für die Erbschafts- und Nachlaßplanung und die Vermögensverwaltung genutzt werden.

Der Stifter (ähnlich wie der Treugeber bei einer Treuhandgesellschaft) kann ein gewisses Maß an Kontrolle über das Stiftungsvermögen behalten, indem er sich im Rahmen der Satzung Befugnisse vorbehält. Dabei handelt es sich in der Regel um Befugnisse in Bezug auf die Ernennung und Abberufung von Begünstigten, die Befugnis zur Festlegung des Anlageprofils und in einigen Fällen die Befugnis, die Stiftung zu widerrufen.

Das Gesetz legt fest, dass die Satzung einer Stiftung auf den Cook-Islands zwar bestimmte Punkte regeln muss, aber bei der Ausgestaltung dieser Satzung viel Spielraum hat. Die Stifter können klar festlegen, wie die Begünstigten begünstigt werden und wie die Stiftung ihre Tätigkeit ausübt.

Die Bestimmungen zum Schutz des Vermögens, die im Cook Islands Trusts Act enthalten sind, finden sich auch im Cook Islands Foundations Act wieder. Urteile, die Stiftung betreffend, müssen vor einem Gericht auf den Cook-Inseln verkündet werden. Daher muss ein vermeintlicher Gläubiger ein Verfahren gegen den Stifter und die Stiftung vor dem Obersten Gerichtshof der Cook-Inseln einleiten. Es gibt eine 2-jährige Verjährungsfrist für Ansprüche auf Aufhebung der Stiftung oder Anfechtung der Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung.

Die Stiftung ist unabhängig von den persönlichen Umständen des Stifters, was bedeutet, dass eine Stiftung nicht betroffen ist, wenn der Stifter bankrott oder zahlungsunfähig wird.

Stiftungen aus dem Ausland können auf die Cook-Inseln umgesiedelt werden, ebenso können auf den Cook-Inseln registrierte Stiftungen von den Cook-Inseln umgesiedelt werden. Die Migration ermöglicht es bestehenden Stiftungen, die im Gesetz enthaltenen Schutzbestimmungen in Anspruch zu nehmen.

KOSTEN der Begründung:

  • Reine staatliche Registrierungskosten insgesamt: USD 2.000,00
  • Jur. Umsetzungskosten insgesamt: USD 3.300,00
  • Zusammen: USD 5.300,00

Kosten in den Folgejahren

incl. ständiger juristischer Begleitung: USD 4.700,00

Zum Kontaktformular

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