Steuererhöhung nutzlos
Dieser Staat kann mit dem Geld seiner Bürger nicht umgehen,
Vermögen und Einnahmen im Ausland sichern
Die große Koalition wird wohl auch 2007 keinen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen können. Die Ausgabenexplosion durch Hartz IV, höhere Zinsen für die Staatsschuld und mehr Elterngeld als vorgesehen fressen im nächsten Jahr die auf 19 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer fast vollständig wieder auf. Das Ziel der Haushaltskonsolidierung, mit dem die Regierung die größte Steuererhöhung der Geschichte legitimiert, verlöre seine Glaubwürdigkeit.
Ein Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bestätigte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), daß die Ausgaben überall "in die falsche Richtung" gingen.
Den 23,3 Milliarden Euro Investitionen stehen bei Zugrundelegung der aktuellen Haushaltszahlen statt der geplanten 22,2 knapp 30 Milliarden Schulden gegenüber, falls der Minister die Mehrausgaben nicht durch Kürzungen ausgleicht. Das größte Haushaltsrisiko ist derzeit das Arbeitslosengeld II. Weil die Leistungen von wesentlich mehr Menschen in Anspruch genommen werden als von der Regierung erwartet, dürfte Steinbrück 2007 mindestens 4,5 Milliarden Euro mehr benötigen. Insgesamt sind für Arbeitsmarktpolitik etwa 39 Milliarden Euro vorgesehen. Von den Mehrausgaben entfallen etwa 2,5 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II, weitere zwei Milliarden auf die Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen. Und jetzt steigen auch noch die Zinsen. Nachdem die Europäische Zentralbank Ende Mai die Zinsen erhöht hat, wird es für den Staat teurer, Kredite aufzunehmen. Schon wenn sich die Durchschnittsverzinsung der derzeitigen 900 Milliarden Euro Schulden nur um 0,11 Prozent erhöhen sollte, bedeutet das eine Mehrbelastung des Bundeshaushaltes von etwa einer Milliarde Euro.
Somit liegen die Haushaltsrisiken für den Etat 2007 insgesamt bei mindestens sieben Milliarden Euro. Das entspricht fast genau jener Summe, die dem Bund aus der Mehrwertsteuererhöhung zusteht; der Rest geht an die Länder und an die Bundesanstalt für Arbeit. Da Steinbrück weitere Einschnitte bei den Sozialausgaben abgelehnt hat, kann er die Haushaltslöcher nur durch höhere Schulden stopfen. "Raussparen werden wir uns nicht", sagte sein Sprecher.
Ein derartiger Staat verdient die Steuergelder seiner Bürger nicht.
Keine Grenzen für den deutschen Fiskus
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag (16. März) eine Entscheidung veröffentlicht, die jedem Liberalen Sorge machen muß, Sorge, weil dadurch der Schutz des Eigentums vor dem Zugriff des Staates noch mehr aufgeweicht wird, und Sorge, weil dies ausgerechnet im größten, auch ordnungspolitisch bedeutsamen Staat Europas geschieht. Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Entscheid nämlich den sogenannten Halbteilungsgrundsatz, den sie im Jahre 1995 aufgestellt hatten, aufgehoben bzw. so weit relativiert, daß er als Sicherung gegen den fiskalischen Zugriff des Staates nicht mehr taugt.
Wenn man bedenkt, daß "der Zehnte" einst als Knechtung der Bauern durch den Adel empfunden wurde und daß heute in Deutschland das Verfassungsgericht allen Ernstes den Grundsatz verteidigt, der Staat könne unter gewissen Bedingungen deutlich mehr als 50% des Einkommens seiner Bürger, und zwar einzelner seiner Bürger, beanspruchen, dann wird man das schwerlich als zivilisatorischen Fortschritt bezeichnen können. Statt daß der Staat das Eigentum seiner Bürger schützte, nimmt er es ihnen weg – nicht ganz, aber doch in beträchtlichem Ausmaß. Wie kann so viel, nämlich mehr als 50%, jemals legitimerweise des Kaisers, aber auch einer demokratisch gewählten Regierung sein?
Weiter in der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ)
1.450.000.000.000 Euro Schulden
24. Februar 2006 Der Berg der Staatsschulden ist im vergangenen Jahr um fast vier Prozent gewachsen. Ende 2005 standen Bund, Länder, Gemeinden und Zweckverbände mit insgesamt 1,45 Billionen Euro in der Kreide, wie das Statistische Bundesamt unter Berufung auf vorläufige Ergebnisse am Freitag in Wiesbaden berichtete. Der Bund erhöhte seine Schulden etwa in Form von direkten Bankdarlehen oder Wertpapierschulden; sie legten um 3,2 Prozent oder 27,8 Milliarden Euro auf insgesamt 888 Milliarden Euro zu.
Neuverschuldung 38,19 Milliarden Euro
Das Kabinett beschloß am 22. Februar den Etatentwurf für 2006 samt mittelfristiger Finanzplanung bis 2009 und das sogenannte Haushaltsbegleitgesetz. Ab 20. Juni 2006 – also mit einem halnem Jahr Verspätung und während der Fußballweltmeisterschaft im Land, wahrscheinlich damit niemand wirklich hinschaut – stand schließlich die parlamentarische Verabschiedung an. Es werden Ausgaben vorgesehen von 261,6 Milliarden Euro.
Mit gut 38,19 Milliarden Euro erreicht die Neuverschuldung Rekordniveau. 2009 wird sie noch immer bei 20 Milliarden liegen und ist damit weit von dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes entfernt. Hauptgrund für die milliardenschwere Entlastung ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie bringt dem Staat zwar mehr Geld, bremst aber die Konjunktur. Das könnte langfristig nach hinten losgehen. Die Investitionsausgaben sollen 23,23 Milliarden Euro betragen. Damit übersteigt die Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionen um rund 15 Milliarden Euro. Zwar dürfen laut Grundgesetz die neuen Schulden nicht die Summe der Investitionen übersteigen, doch begründet die Regierungskoalition ihr Vorgehen mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. In diesem Fall ist ein Abweichen vom Verfassungsgrundsatz zulässig. Nicht das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist in Wirklichkeit gestört – das wissen wir alle. Das wirtschaftliche Verantwortungsbewu¯tsein der Politikerclique ist gestört. Und der Steuerzahler soll diesen Wahnsinn finanzieren.
Meint nicht nur die "Welt", das meinen auch wir.
Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2006
- Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen. Bislang konnten solche Zahlungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei einbehalten werden
- Besteuerung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ab einem Stundenlohn höher als 25 Euro
- Wegfall der Eigenheimzulage
- Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäude
- Entfall des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten (absetzbar nur noch Ermittlung des Einkommens)
- Wegfall der Vorteile für Steuersparfonds
- Aufhebung der Steuerbefreiung bei Übungsleitervergütungen von gegenwärtig 1.848 Euro im Jahr
- Abschaffung der steuerlich abziehbaren Schulgeldzahlungen an staatlich anerkannte Schulen (bislang bis zur Höhe von 30 Prozent möglich)
- Wegfall der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers
Änderungen zum 1. Januar 2007
- Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent auf Nahrungsmittel, Bücher etc. soll erhalten bleiben.
- Einführung der so genannten Reichensteuer ab einem Einkommen von 250.000/500.000 Euro (Ledige/Verheiratete). Spitzenverdiener zahlen dann für jeden Euro über diesen Grenzen 45 statt bisher 42 Prozent Einkommensteuer.
- Kürzung der Entfernungspauschale: Steuerzahler sollen für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit leer ausgehen. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen dann wie gewohnt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden.
- Wegfall des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn das Heimbüro nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist
- Einschränkung bei der Abzugsfähigkeit von Geschenkeaufwendungen und Bewirtungskosten
- Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgewinnen bei vermieteten Immobilien und Wertpapieren. Die Spekulationsfreiräume von zehn Jahren bzw. einem Jahr sollen ab 1.1.2007 entfallen, die Veräußerungsgewinne mit 20 Prozent pauschal besteuert werden.
- Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandszuschläge
- Reduzierung des Sparerfreibetrags von 1.370 Euro (Single) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Die Werbungskostenpauschale soll erhalten bleiben.
- Einzige Erleichterung ab 2007 soll die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent sein; dem steht jedoch die voraussichtliche Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf 19,9 Prozent gegenüber.
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