Es gibt keine Devisenkontrollen sowie keine Gewinnsteuern auf Geschäfte, die im Ausland getätigt werden, keine Steuern auf Dividenden, Zinsen, Gebühren etc., die im Ausland entstehen und dort vereinnahmt werden, aber auch keine auf inländische Bankzinsen. Doppelbesteuerungsabkommen liegen nicht vor – weshalb auch, wenn Auslandseinnahmen gar nicht besteuert werden?
Auslandseinnahmen unterliegen weder der Körperschaft- noch der Einkommensteuer. Bei Auslandsgewinnen fallen nach dem Gesetz Nr. 9 vom 23. Dezember 1964 in folgenden Fällen keine Steuern an:
- bei Fakturierung von Produkten, die im Ausland gehandelt werden
- bei Geschäftsführung im Ausland
- bei Ausschüttungen von Dividenden oder Beteiligungen im Ausland
- bei Einnahmen von Zinsen, Provisionen oder ähnlichen Gebühren aus Finanzgeschäften im Ausland.
Die Erbschaftsteuer wurde 1986 abgeschafft.
Auf Vermögen in Panama selbst aber, einschließlich Anteilen an Inlandsunternehmen, deren Werte überwiegend in Panama liegen, ist Schenkungsteuer zu zahlen.
Die Freihandelszone von Panama ist die größte der westlichen Welt, die zweitgrößte weltweit nach Hongkong. Unternehmen dieser Freihandelszone Colón am Atlantik zahlen, sofern ihre Güter physisch nicht in die Zone gelangen, noch nicht einmal die niedrige Gewinnsteuer. Sie alle sind von Importzöllen befreit. Schon der "Investment Incentives Act" aus dem Jahr 1957 regelte die Befreiung von den Importzöllen und anderen Abgaben für ausländische Investoren in Panama für die Dauer von 15 Jahren ab Begründung des Unternehmens.
Man kann sagen, daß Panama der
"Pionier der Dollarisation"
anderer Volkswirschaften war. Ein Währungsrisiko für Gesellschaften, die von Panama aus agieren, ist somit nicht gegeben – oder besser: das Risiko ist identisch mit dem Risiko einer Gesellschaft mit Sitz in den USA. In den letzten 40 Jahren hatte Panama eine Inflationsrate von weniger als 2% jährlich. Trotz der Wirtschaftskrisen in den umliegenden lateinamerikanischen Staaten entwickelte sich Panamas Wirtschaft zu einer der blühendsten in Lateinamerika.
Panama verfügt über das
modernste und erfolgreichste international Bankenzentrum in Lateinamerika.
Mehr als 85 Banken aus 35 Ländern haben sich dort niedergelassen. Panamas neues Bankengesetz (Dekret Nr. 9) entspricht dem Standard der führenden Finanzentren der Welt. Trotz Übereinkommen mit der FATF und der OECD erreichte es das panamesische Verhandlungsgeschick, das Bankgeheimnis wirkungsvoll zu sichern; Panama hat sich nicht den Ast abgesägt, auf dem es sitzt.
Das
"Investment Stability Law "
(Law No. 54 vom 22. Juli 1998) garantiert jeder Gesellschaft ab Gründung für die Dauer von 10 Jahren, daß sie von keinen Gesetzesänderungen betroffen werden in den Bereichen
- Recht allgemein
- Steuern
- Zoll
- Arbeitsrecht .
Seit Verabschiedung dieses Gesetzes sind schon wieder Milliardensummen von Dollars an privaten Investitionsgeldern ins Land geflossen. Stabilität macht sich bezahlt.
Das Gesetz Nr. 9 vom 24. Juni 1987 ermöglicht Investoren ohne übergroße Anstrengungen, einen panamesischen
Paß und Daueraufenthaltserlaubnis
zu erhalten; den Paß kann man als Investor auch erhalten, wenn man gar nicht daran denkt, sich in Panama aufzuhalten.