Staatliche Gegenstrategien

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Ziel der Gegenmaßnahmen ist der normale Bürger

Den "Stein des Weisen" konnten die Fachleute der Finanzbürokratien demnach nicht finden. Bei geschickter Nutzung bleiben sie gegenüber der geschickten Nutzung der Steueroase weiter hilflos. Was hat man nicht alles versucht, um von der eigenen Schwäche abzulenken?
Die großen Konzerne trifft das Finanzamt nie. Da hat man schon lange aufgegeben. Die wissen mit den Steueroasen zu geschickt umzugehen.

Wen will man treffen?

Wie immer, die "kleinen Fische",

Privatpersonen und kleine Unternehmen

machen beim Gang in Steueroasen zu viele Fehler, einfach dumme Fehler. Außerdem lassen sie sich von fiskalischen Scheinerfolgen blenden, von denen die Tagespresse berichtet. In der Summierung bringt es sehr hohe zusätzliche Einnahmen für die Finanzbürokratie, wenn sie verhindern kann, daß von der breiten Masse die Chancen in Steueroasen genutzt werden. Dort wird in der Gesamtsumme auch entsprechend viel Geld bewegt. Entsprechend ist man vorgegangen, um den drangsalierten Steuerbürger vor dem Notausgang in die Steueroasen abzuschrecken:

Bankdurchsuchungen

Welcher Großkonzern käme auf die Idee, ein deutsches Bankinstitut – dann auch noch im Inland – zu beauftragen, diskret Gelder in die vermeintliche Steueroase nach Luxemburg zu verbringen? Mangels qualifizierter Berater haben diesen Weg aber sehr viele Privatpersonen beschritten gehabt. Ebenso war klar, daß über derartige Transaktionen schon aus Haftungsgründen die Banken Unterlagen in Deutschland halten mußten. Es war eine Frage der Zeit, wann es zu Bankdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Unterlagen kommen mußte. Ein einfach zu erzielender Erfolg für die Finanzbürokratie, dazu noch mit hohem Publizitätswert. Von den unterschlagenen CDs mit Steuerdaten soll hier gar nicht geredet werden. Die Folge war ein enormer Abschreckungserfolg für die Finanzämter gegenüber der Ntzung von Steueroasen. Nach diesen Erfahrungen trauen sich viele Menschen nicht mehr, ihr Vermögen ins Ausland zu verbringen.

Kontrollmitteilungen

Praktisch alle wesentlichen Industrienationen dieser Welt sind durch Doppelbesteuerungsabkommen – DBA – verbunden, die Steueroasen zwischenzeitlich auch. Daß DBA tatsächlich vom Grundsatz her zwischen hochqualifizierten Industrienationen notwendig sind, ist unbestritten. Sie werden zwischenzeitlich genutzt zum schon zur Routine gewordenen Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden. Als Beispiel betrachte man Art. 26 DBA mit den USA, in denen es wahrlich einige Bundesländer gibt, die selbst als Steueroasen gewertet werden können und lese die Bestimmung über "Informationsaustausch und Amtshilfe" (unten befindet sich ein Link zu diesem DBA). Deutsche Finanzbehörden können in Form eines Auskunftsersuchens Ermittlungen in den USA fortsetzen (natürlich auch umgekehrt). Es besteht darüberhinaus die Möglichkeit von sog. "Spontanauskünften" ohne förmliches Ersuchen, und vor allem diese Möglichkeit wird rege genutzt. Spontanauskünfte sind von inländischen Behörden auch ohne weiteres verwertbar. Oft löst ein Tipp ein förmliches Ermittlungsverfahren aus. Innerhalb der EU wird ebenfalls effizient verfahren; wer etwa eine Immobilie in Spanien erwirbt, muß mit einer Kontrollmitteilung der dortigen Finanzbehörde nach Deutschland rechnen. Man bezweckt, daß jeder Deutsche lückenlos sein Auslandsvermögen aufdeckt und geht davon aus, daß nur die wenigsten sich durch anonymisierende Gesellschaften in Steueroasen schützen.

Druck auf Steueroasen

Die G7 hat die "Financial Action Task Force" – FATF – ins Leben gerufen, um den Einfluß von Steueroasen einzudämmen. Angesiedelt wurde die FATF bei der OECD. Zweck der FATF ist der Kampf gegen die Geldwäsche. Unter diesem Schlagwort machte man Druck auf Steueroasen. Bis zum 11. September 2001 mit bescheidenem Erfolg, denn bis dahin hatten die USA noch jegliche Mithilfe verweigert, weil sie selbst Steueroasen sehr gern nutzten.
Man unterscheidet seitens der FATF, in der alle großen Finanzplätze vertreten sind, zwischen kooperationswilligen und kooperationsunwilligen Steueroasen. Es wurden "schwarze, graue und weiße" Listen geschaffen. Das hatte im Ergebnis Erfolg. Kein Land wollte mehr "Steueroase" sein und auf die großen institutionellen Anleger verzichten, die das wirklich "große Geld" mitbringen.

Auch im Ausland gibt es kein Bankgeheimnis mehr.

Die Kapitalgesellschaften vieler Länder sind aber weiter herausragend zu nutzen. 

Unverhältnismäßige Gesetze gegen Steuerhinterziehung

Zum Jahresende 2001 wurde in Deutschland der neue §370a AO eingeführt. Ganz normale "Steuerhinterziehung" kann damit ganz schnell zu einem Verbrechen, also zur Schwerstkriminalität, hochstilisiert werden. Gleichzeitig hat man §261 StGB dem angepaßt, und Steuerhinterziehung im Ergebnis zur Geldwäsche erhoben. Regelmäßig wird im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Vorwurf der Geldwäsche erhoben, was vor Gericht im Ergebnis herauskommt, ist eine andere Frage. Man schafft damit im Inland die Voraussetzung dazu, gegen jeden kleinen Steuersünder so vorzugehen, wie gegen Bin Ladin persönlich oder gegen mexikanische Drogenbosse. Das Geldwäschegesetz wurde danach  auch noch geändert. Anwälte und Steuerberater mit Sitz in Deutschland müssen zwischenzeitlich ihre eigenen Mandanten hinterrücks zur Anzeige bringen, wenn diese etwas mit "Geldwäsche" – also im Regelfall normaler Steuerhinterziehung – zu tun haben könnten (Verdachtsanzeige). Gleichzeitig kriminalisiert man die in Deutschland ansässigen Juristen, wenn sie z.B. für einen deutschen Pensionär hilfreich sind bei der Gründung einer diskreten Gesellschaft in einer Steueroase, die dann Eigentümer einer spanischen Ferienwohnung wird. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf unseren ausführlichen Beitrag "Ende der anwaltlichen Verschwiegenheit" zu diesem Thema.

Jetzt wissen Sie, warum wir im Ergebnis gar nicht anders konnten, als von einem Land wie Panamá aus zu arbeiten.

Und was können wir für Sie tun?