Zudem führt die abgebende Bank die übertragenen Wertpapiere auf Wunsch des Fiskus wie eine normale Veräußerung auf. Überträgt beispielsweise der Vater seinem Sohn Aktien zehn Monate nach dem Erwerb, wird dies bei ihm als Spekulationsgeschäft ausgewiesen. Beim Sohn kommt es beim Verkauf noch einmal zu einem Ausweis, selbst wenn die Jahresfrist verstrichen ist.
Im Ergebnis wird also ein steuerfreies Börsengeschäft zweimal steuerlich relevant.