Sofern bei natürlichen Personen nach Ablehnung / bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens
mangels Masse
es innerhalb von 5 Jahren erneut zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens kommt, wird das Verfahren wieder aufgenommen (LC Artikel 179).
Daher
muß, um das zu verhindern
eine derartige „Masse“ (also Forderungen = Aussenstände, Bargeld, Immobilien, Einrichtungen, Autos etc.) dargestellt werden können zwecks Verteilung an die Gläubiger.
So kann im Ergebnis eine Schuldenbefreiung erlangt werden, die der deutschen Restschuldbefreiung entspricht – nur viel, viel schneller.