Selbstanzeige ?

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Opfer von Panik 

 

Selbstanzeiger handeln zumeist in Panik. Sie lassen sich von der Hysterie anstecken, die im journalistischen Mainstream ausgelöst wird. Derzeit wird der Eindruck erweckt, die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige stehe vor der Abschaffung. Das und die Änderung der Rechtslage von Konten und Depots in der Schweiz ab 1. Januar 2011 – immer im Zusammenhang mir irgendwelchen neuen auftauchenden CDs – sollen eine neue Welle der Angst auslösen.

 

Es ist durchaus gewollt,

  • daß der Selbstanzeiger überstürzt handelt
  • und Fehler macht,
  • damit in die Fallen tappt
  • und dann zum „Spielball der Götter“ der Finanzbeamten wird.

 

„Superschlaue Steuerhinterzieher“ – meist Biedermänner mit jahrzehntelangem Vertrauen in die Schweiz und Liechtenstein – glauben in ihrer Selbstüberschätzung, unversteuerte Einnahmen nur teilweise angeben zu müssen. Das geht im Ergebnis so gut wie immer schief, vor allem, nachdem die Schweiz ab 1. Januar 2011 offen wie ein Scheunentor ist wie Liechtenstein schon jetzt. Die Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft kann nach erfolgter Selbstanzeige gezielt und konkret im Nachbarland nachfragen und sich auch noch auf das Abkommen von Schengen stützen. Ist erst einmal der „kleine Finger“ gereicht, droht die ganze Person verschlungen zu werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige erfordert die ganze Wahrheit.

  • Nicht versteuerte Einnahmen sind vollständig über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren rückwirkend zu erklären.
  • In „schweren Fällen der Steuerhinterziehung“ beträgt der Zeitraum sogar zehn Jahre.

Die Ermittlungsbehörden gehen im Regelfall immer von einem „schweren Fall“ aus, was ein Gericht später entscheidet, ist eine andere Sache. Man wird von einem Selbstanzeiger daher im Regelfall eine Aufstellung über 10 Jahre fordern – hinsichtlich jedweder Art der Einnahmen. Alle, restlos alle, betroffenen Steuerarten sind über die 10 Jahre hinweg anzugeben.

 

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Und der fiskalische Amtsschimmel stellt weitere Fallen in den Weg:

 

1.

Etliche Selbstanzeigen erreichen das Finanzamt mit

  • unübersichtlichen Belegen.

Nicht selten werden ganze

  • Ordner ohne zeitliche Zuordnung

der relevanten Sachverhalte übergeben. Steuersünder müssen jedoch alle Daten so aufbereiten, daß die Finanzbehörden sich schnell ein eindeutiges Bild machen können. Alle Beträge sind mit den entsprechenden Belegen nach Jahren gegliedert aufzuführen.

 

2.

Auch wenn die genaue Höhe der hinterzogenen Beträge noch nicht feststeht, ist im ersten Schreiben an die Finanzbehörden zumindest eine Schätzung erforderlich. Die Schätzung muß eher zu hoch als zu niedrig sein. Denn:

 

Bei zu niedriger Schätzung sind übersteigende Beträge nicht strafbefreit.

 

Heftige Zinszahlungen

 

Da sich die Verjährungsfrist zwischenzeitlich auf zehn Jahre verlängert hat, fallen auf die Steuernachzahlungen zusätzlich Hinterziehungszinsen an, pro Monat ein halbes und somit

 

sechs Prozent pro Jahr.

 

Der Zeitraum für die Zinsberechnung läuft dabei vom Datum des ehemaligen Steuerbescheids mit den fehlenden Kapitalerträgen bis zu dem Tag, an dem die Nachforderung des Fiskus bezahlt worden ist. Das kann dazu führen, dass auf die ältesten Steuersünden mitunter

 

60 Prozent Zinsen

 

fällig werden.

Dieser Satz ist angesichts des derzeit eher geringen Kapitalmarktniveaus besonders hoch. Gibt es auf zehnjährige Bundesanleihen gerade einmal gut zwei Prozent Rendite, verlangt der Fiskus fast das Dreifache.

Diese Diskrepanz zwischen Anleihe- und Hinterziehungszinsen ist nicht zu beanstanden, urteilte jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg aus dem Bundesland, in dem besonders viele Selbstanzeigen hinsichtlich Schweizer Konten eingegangen sind. Der Gesetzgeber darf den bei Steuerhinterziehern auszugleichenden Zinsvorteil aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung pauschalierend festsetzen. Dieser Satz gilt nämlich auch für Steuerzinsen bei Nachzahlungen redlicher Bürger, etwa anlässlich einer Betriebsprüfung (Az. 11 K 62/10).

 

Die Selbstanzeige wird sich künftig außerdem sogar verteuern.

 

Denn über das geplante Jahressteuergesetz 2010 soll zu den Nachzahlungszinsen noch ein

 

Pauschalzuschlag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag

 

eingeführt werden – als Ausgleich für den Zusatzaufwand der Finanzverwaltung.

 

Der Fiskus scheint sich seiner Position sehr sicher zu sein.

  • Kontenabruf,
  • Grenzkontrollen,
  • bundeseinheitliche Steuernummer
  • und EU-Zinsrichtlinie

sorgen für die weitgehende Abschaffung jeglicher Privatsphäre.

Hinzu kommen aktuell der

  • Ankauf von Bankendaten vor allem aus der Schweiz,
  • sowie die weltweiten Öffnungstendenzen der zuvor verschwiegenen Steueroasen.

Durch das immer dichter werdende Kontrollnetz des Fiskus werden Anleger mit ihren Konten im In- und Ausland immer transparenter und denken darüber nach, ihr Schwarzgeld über eine Selbstanzeige bei ihrem Finanzamt offiziell weiß zu waschen.

Das betrifft jedenfalls all diejenigen, die nicht in der Lage waren, über die jetzt auf den Müllberg der Geschichte geworfenen Bankenplätze Schweiz und Liechtenstein hinauszublicken und die nichts anderes sprechen als deutsch – nur deutsch.

 

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Aber schon leidliche Englischkenntnisse öffnen die bei guter gesellschaftsrechtlicher Konstruktion herausragend zu nutzenden Banken etwa in Hong Kong und den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. in Dubai.

Und in Panamá drehen wir dem Fiskus mittels der „Casas de Valores“ weiter die lange Nase…

 

… aber anreisen zu uns muß man halt. Wer so viel Geld nicht hat, muß auch in Deutschland nicht viel Steuern zahlen. 

 

Mea culpa bis zum Exzeß

 

Ähnlich wie heute der Fiskus handelte die katholische Kirche in den finstersten Zeiten ihrer Geschichte.

Der Vermögende, insbesondere der, der seine Privatheit schützen wollte, soll im Ergebnis der staatlichen Macht vollständig unterworfen werden.

 

Wer sich das antun will, der sei nicht zurückgehalten. Er mag die hier gegebenen Anregungen beachten, was bei einer Selbstanzeige alles zu berücksichtigen – und zu zahlen – ist.

 

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Wir wollen die starke Persönlichkeit ansprechen. Die Welt ist groß, die Allmacht der Steuerfahnder hingegen eine Erfindung der Mainstream-Presse.

 

Aber die „Falle Schweiz“ muß bis zum 31. Dezember 2010 verlassen sein – im Ergebnis natürlich vor Weihnachten und somit Anfang Dezember. Um das Ziel halten zu können, muß die Arbeit jetzt aufgenommen werden – nicht erst am 15. November.

 

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