Das wird in der jüngeren Generation auch so verstanden:
Walter Riester führte die nach ihm benannte private Zusatzvorsorge ein, staatlich gefördert. Sie soll helfen, die Alterversorgungslücke der Zukunft zu schließen.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil durch den Sonderausgabenabzug oder die Zulage für den Betreffenden die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben. Im anderen Fall wird die Steuer ohne Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs festgesetzt.
Die späteren Versorgungsleistungen sind dann jedoch in voller Höhe zu versteuern, und zwar als "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 5 EStG. Das gilt sowohl für die Eigenbeiträge und Altersvorsorgezulagen als auch für die erwirtschafteten Erträge und Wertsteigerungen.
Kein Weg führt jedoch an
vorbei. "Sparraten von bis zu zehn Prozent des Bruttogehalts sind zur Schließung der Rentenlücke erforderlich", hat Reinhold Schnabel, Wirtschaftsprofessor an der Universität Essen-Duisburg, ausgerechnet.
- Der beliebteste Weg der Vorsorge ist einer Allensbach-Umfrage zufolge die Immobilie. 85% aller Deutschen bevorzugen diese Form. Doch auch hier ist Reinhold Schnabel unter dem Gesichtspunkt der Rendite skeptisch: "In vielen Großstädten sind die Preise immer noch überteuert, und auch auf dem Land ist angesichts des Bevölkerungsrückgangs langfristig mit sinkenden Preisen zu rechnen."
- Gegenüber Bankprodukten hat die klassische Kapitallebensversicherung den Nachteil, daß sie wesentlich stärker mit Kosten belastet ist. Dafür hatte sie aber steuerliche Vorteile – so lange Auszahlungen von Lebensversicherungen nicht zu versteuern waren. Das ist jetzt vorbei. Und ein Anstieg der stark gekürzten Gewinnbeteiligungen ist auch nicht in Sicht.
Aber wie sieht es bei deutschen Bankprodukten mit der Besteuerung aus?
- Aktienfonds: Kursgewinne sind größtenteils steuerfrei:
- Rentenfonds: der zu versteuernde Anteil ist relativ hoch;
- Geldmarktfonds: Renditen aus Zinserträgen sind zu versteuern;
- Immobilienfonds: Pacht- und Mieterträge sind zu versteuern;
- Mischfonds: um so weniger mit Steuern belastet, als Aktien enthalten sind;
- Ausländische Fonds (in Deutschland gehandelt): kein Unterschied zu inländischen Fonds.
Das alles ist also nicht wirklich interessant.
Und wie lautet nun
Wir wollen uns an dieser Stelle nicht wiederholen.
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