Leistungen des Schweizer Bankings
bei Durchschreitung der Hintertür
Auf den Schweizer Franken gibt es auf Festgeldanlagen 3% p.a.
Aber auf die Währungen Euro und USD-Dollar werden 6% p.a. an Zinsen angeboten.
Das liesst sich sensationell in Zeiten von Niedrigzins bis hin zu Negativzinsen.
Aber das kann gleichwohl angeboten werden.
Konkret handelt es sich um eine Festgeldanlage mit einer Garantie des Festzinses über zwei Jahre sowohl in US-Dollar und seit Oktober 2015 auch in Euro. Dafür werden Zinsen gezahlt von derzeit 6% p.a. – in beiden Währungen also der identische Prozentsatz.
Der Kunde kann die Investition auch vor Ablauf der zwei Jahre beenden und bekommt sein Geld sofort wieder zurückgezahlt.
Der Vertragspartner des Kunden ist eine sog. “Cooperativa de Ahorro y Crédito” in Panama – also nicht in der Schweiz selbst. Deshalb reden wir von einer „Hintertür“.
Diese “Spar- und Kreditkooperativas” sind noch am ehesten vergleichbar mit “Volks- und Raiffeisenbanken”. Man muss Mitglied der Kooperativa werden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sind den Preisen in Panama entsprechend verschwindend gering.
Alle Kooperativas unterliegen einer staatlichen Finanzaufsicht in Panama. Die für Kooperativas zuständige Finanzaufsicht ist die “Ipacoop”.
Die hier einschlägige “Cooperativa de Ahorro y Crédito” betreibt nicht nur genehmigte Finanzdienstleistungen, sie ist darüberhinaus lizensiert und reguliert um hochoffiziell Konten für Kunden eröffnen zu dürfen.
Und wo ist nun der Haken?
Der Haken ist, dass kein „Cross-Border-Business“ erlaubt ist. Die Cooperativa de Ahorro y Crédito darf nur innerhalb Panamas Kunden haben, also Geschäfte machen allein mit in Panama residierenden Personen.
Die Cooperativa, die den Festzins von 6% p.a. anbietet, geniesst in der Schweizer Bankenwelt das Privileg eines institutionellen Investors mit allerbesten Konditionen am Finanzmarkt, sie ist ein sog. “Financial Institutional Client”. Das kann weder eine Bank in Panama von sich behaupten noch eine andere Cooperativa.
Ausserordentliche Geschäftsbeziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat!
Diesen Teil der Erklärungen beenden wir an dieser Stelle und überlassen es dem Leser dieser Zeilen, selbst etwas Phantasie zu entwickeln über existierende ausgewählte panamaisch-schweizerische Partnerschaften.
- Der “Haken” ist demnach der, dass man als Ausländer ohne offiziellen Wohnsitz in Panama das Angebot nicht nutzen kann.
- Ein Ausländer mit einer offiziellen Daueraufenthaltsbewilligung in Panama aber schon.
- Die Panamaische Residencia ist also ein Schlüssel zum Beitritt in die Cooperativa mit all ihren Angeboten.
Es gibt aber noch einen zweiten Schlüssel:
Wer eine panamaische Kapitalgesellschaft oder Stiftung hat, die – offiziell – von einem Direktorium geleitet wird, dessen Mitglieder in Panama ansässig sind, kann als juristische Person auch beitreten.
Ideal zu diesem Zweck ist die Stiftung. Die Stiftung kann mit einem Protector ausgestattet werden. Alles richtig gestaltet, kontrolliert der Protector das Direktorium der Stiftung, den sog. “Stiftungsrat”. Diesen hält der Protector sozusagen an der Leine.
Hinzu kommt, dass eine Stiftung schliesslich auch über den Zutritt zur Nutzung Schweizer Bankings über die Hintertür hinaus viele Vorteile bietet. Vermögen jeder Art kann mit höchster Diskretion verwaltet werden, diskrete unternehmerische Beteiligungen sind möglich bei Nutzung der Stiftung als Holding. Zum Zwecke von Nachfolgeregelung sind Stiftungen ideal und jedem Testament vorzuziehen; Pflichtteilsrechte lassen sich mittels der Stiftung ausbremsen.
Nicht nur wegen der Festgeldanlage ist die Stiftung Panamas zu empfehlen.
Aber zurück zur Cooperativa.
Auf Wunsch eines Kunden, der in Panama – wie auch immer – residiert, kann die Cooperativa eigentlich
jede Investition anbieten, die in der Schweiz von Banken angeboten wird;
nur zu den aussergewöhnlich guten Konditionen, die dem privaten Investor verschlossen sind.
Die konkrete Cooperativa de Ahorro y Crédito als “Financial Institutional Client” bekommt in der Schweizer Bankenwelt, wie oben gesagt, die “allerbesten” Konditionen.
Bei besonderen Investitionswünschen über die Festgeldanlage hinaus wird davon ausgegangen, das es sich zumindest einmal um eine sechsstellige Investitionssumme handelt, für die die Cooperativa vor Ort in der Schweiz Sonderkonditionen aushandelt.
Und was ist mit dem automatischen Informationsaustausch – AIA – ?
Keine Schweizer Bank kennt die Kunden der Cooperativa – der in Panama regulierten und lizensierten Finanzinstitution. Schweizer Bankgeheimnis durch die Hintertür – so geht Diskretion heute.
Haben wir uns verstanden?