Schwarze Liste der EU – die City of London lacht

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„Black is Beautiful“

Die Finanzminister der Europäischen Union haben am 18. Februar 2020, also gerade noch rechtzeitig vor Faschingsbeginn, Panamá wieder einmal auf die ominöse “Schwarze Liste” der Steueroasen gesetzt. Panamá hätte bis zu einer bestimmten Frist versprochene Reformen nicht umgesetzt. Die Cayman-Inseln begleiten Panamá auf diese Schwarze Liste, da nach dem Brexit die britische Regierung ihr Überseeterritorium nicht mehr schützen konnte – so erklärt sich, dass der Rat in dieser Sache nicht schon im Januar zusammentrat. Auch die Jurisdiktionen Palau und die Seychellen freuen sich, wieder “Beautiful & Black” zu sein.

Der Rat der EU begründet das,

“diese Länder und Gebiete haben bis zu der vereinbarten Frist nicht die Steuerreformen umgesetzt.”

Insgesamt umfasst die Schwarze Liste nun exakt ein Dutzend Jurisdiktionen:

  1. Amerikanische Jungferninseln,
  2. Amerikanisch-Samoa,
  3. Cayman Islands,
  4. Fidschi,
  5. Guam,
  6. Oman,
  7. Palau,
  8. Panamá,
  9. Samoa,
  10. Seychellen,
  11. Trinidad & Tobago,
  12. Vanuatu.

Die Cayman-Inseln galten schon seit undenklichen Zeiten als Steuerparadies. Sie sind der fünftgrößte Finanzplatz der Welt. Um die 200.000 Firmen sind auf den Inseln registriert (Stand 2013). Die meisten international tätigen Banken, auch die größten deutschen, sind mit Filialen präsent. Zudem sind rund 40% aller Hedge-Fonds auf den Cayman Islands angesiedelt, womit die Cayman Islands der größte Hedge-Fonds-Standort weltweit sind.
Den Finanzplatz London oder genauer die Londoner City wird von keiner internationalen Bank aufgeben, solange von diesem Platz aus siebzehn Inseln oder Inselgruppen, die sich als Steueroasen weiterhin behaupten, gelenkt werden, nicht zuletzt die Cayman-Inseln. Nach dem Brexit müssen von den Briten nicht einmal mehr die Briefe an die EU Gremien geschrieben werden, in denen wortreich erklärt wurde, dass die Praxis der Inseln völlig legal seien – was sie auch sind!
Für den Finanzplatz London bedeutet das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU einen Wachstumsschub. Das Finanzviertel der Stadt London, die weltweit bedeutendste Steueroase, wird mehr Geld denn je anziehen, insbesondere aus den verbleibenden EU- Staaten. Die City selbst wäre trotz all ihrer Privilegien allein nicht so bedeutend, hätte sie nicht diesen besten Zugang zu den zahlreichen Inseln weltweit, die zu Großbritannien gehören und als Steueroasen agieren. Es sind insgesamt 17 Inselgruppen, wobei die Britischen Jungferninseln und die Cayman-Inseln die berühmtesten sind. Laut den Berechnungen des Organisation „Tax Justice Network“ (TJN) für das Jahr 2019 führten die Cayman-Inseln die Liste der sog. „Schattenfinanzplätze“ an, gefolgt bezeichnenderweise von den USA – auf Platz 3 folgt die Schweiz, was primär zurückzuführen ist auf Strukturen in der Schweiz für vermögende Privatpersonen aus Ländern des sog. „globalen Südens“.
Die vorbezeichneten siebzehn mit der City of London verbundenen Inselgruppen kennen in der Regel keine Einkommen- und keine Körperschaftsteuer. Unternehmen, die auf diesen Inseln ihren Hauptsitz errichten, zahlen also ganz legal keine Gewinnsteuern.
Es wird ersichtlich, dass die Schwarze Liste der EU nichts als heisse Luft ist.

Panamá hat von der OECD ein nicht ausreichendes Rating hinsichtlich der Steuertransparenz erhalten und dieses Problem noch nicht ausgeräumt, heisst es in den Schlussfolgerungen des EU-Rates.
Unternehmen, die in Panamá ihren Hauptsitz errichten, zahlen aber ganz legal keine Gewinnsteuern, solange sie ihren Gewinn nicht in Panamá selbst erwirtschaften.
Das nennt man das “Territoriale Besteuerungsprinzip”. Das „Territoriale Besteuerungsprinzip“ gilt zugunsten aller Panamaer und auch aller offizieller Residenten im Rahmen der Inländergleichbehandlung. Daran kann und will niemand rütteln. Es kann immer nur um “Kosmetik” gehen, das wissen alle Beteiligten.

Wenn aber keine Gewinnsteuern erhoben werden weil keine Inlandsaktivitäten erfolgen, verlangen die Behörden auch keine Steuererklärungen und keine Bilanzen. Nur ein Buchprüfer erfüllt seine Routineverpflichtung. Es gibt daher auch keinen Anlass für Steuerprüfungen. Somit entstehen keine Informationen, die man weitergeben könnte.
Das alles hat mit Logik zu tun.

Interessant wird es im Rahmen des fortschreitenden Brexits für einen Steuerresidenten in Panamá. Beispiel: der Steuerresident in Panamá begründet eine Nevis Kapitalgesellschaft (British Westindies) und agiert mit dieser hochoffiziell von Panamá aus – mit Konto in der City of London. Weder in Nevis droht eine Körperschaftsteuer noch eine Einkommensteuer des Herrn Hubert Semmeleisen, der seinen Steuerwohnsitz rechtzeitig nach Panamá verlegt hatte. 2021 dürfte sich dieses Tor in die City öffnen, man sollte mit der Vorbereitung bald beginnen.

Es gibt weiterhin keine koordinierten, obligatorischen Sanktionen gegen Länder, die sich auf der schwarzen Liste der EU befinden.

Die Kommission hat allerdings einen kleinen Strauss von Massnahmen zusammengetragen, um neben vermeintlichem Reputationsverlust durch die Liste dieser selbst noch etwas mehr Gewicht zu verleihen.

  • So dürfen einschlägige EU-Gelder nicht mehr via Unternehmen in diese Ländern transferiert werden – na und? So ein Fall ist uns noch nie begegnet!
  • Es werden neue Transparenzvorschriften für Finanzintermediäre geschaffen betreffend dieser Liste; man verlangt dann bei Steuerkonstrukten in diesen Ländern einen Bericht an die Behörden – na und? Wir erledigen das gern!

 

Es gibt dann noch irgendwelche Sanktionen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten gegenüber den Gebieten auf der schwarzen Liste, da macht am Ende jedes Land willkürlich das, was es will.

Die EU-Kommission will die schwarze Liste künftig zweimal pro Jahr revidieren. Wir wünschen dabei viel Spass!

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