Schnelle Rettung – Angebot 2

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Am 13. Mai 2009 hatte das Kabinett ein Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung beschlossen. Danach können Banken sogenannte Bad Banks gründen und faule (toxische) Papiere an sie übertragen. Der Staat garantiert, die Banken müssen dafür zahlen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 3. Juli 2009 beschlossen.

 

Wie funktioniert das Bad Bank- Modell des Staates?

 

In den Bilanzen der Banken stehen große Bestände risikobehafteter Wertpapiere. Die Banken können diese nur sehr schwer bewerten und kaum veräußern, die Papiere sorgen deshalb jedes Quartal für Abschreibungen. Ständig muss mehr Kapital für solche "Schrottpapiere" bereitgestellt werden. Das bindet das Eigenkapital, so dass die Banken weniger Kredite an normale Kunden gewähren können.

 

Nun kann eine Bank eine eigene "Bad Bank" gründen – ohne Banklizenz. Sie überträgt dorthin ihre toxischen Papiere mit einem 10%-igen Abschlag vom Buchwert. Stichtag für den Buchwert ist der 30. Juni 2008. Dieser darf allerdings nicht höher sein als der Buchwert zum 31. März 2009, der im ersten Entwurf des Gesetzes als Stichtag vorgesehen war.

Im Gegenzug erhält die Bank vom Staat eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe.

Dieser Tausch ist allerdings nicht kostenlos. Die Bank muss eine Garantiegebühr und einen Ausgleichsbetrag an den Bankenrettungsfonds (SoFFin) zahlen. Der Ausgleichsbetrag ist der Differenzbetrag zwischen dem Übertragungswert und dem von Sachverständigen ermittelten wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit (Fundamentalwert) der Papiere. Die Raten sind gleichbleibend auf die Garantielaufzeit von maximal 20 Jahren verteilt.

 

Die Bank ist ausserdem verpflichtet keine Ausschüttungen an ihre Anteilseigner vorzunehmen, solange ein Defizit vorliegt.

Ein Defizit liegt vor, wenn der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem Fundamentalwert liegen sollte.

Die geplanten Ausschüttungen an die Anteilseigner fließen dann solange an die SoFFin,  bis das Defizit ausgeglichen ist. Des Weiteren muss die auslagernde Bank Auflagen akzeptieren, zum Beispiel den Gehaltsdeckel von 500.000 Euro.

 

Wie funktioniert das Bad Assets- Modell unseres Partners?

 

Es funktioniert nach dem gleichen Grundprinzip wie das "Bad Bank" Modell, ist aber flexibler, da es auf den speziellen Einzelfall abgestellt werden kann.

 

Hat eine Firma "toxische" (wertberichtigungspflichtige Aktiva) Assets in den Büchern, gründet sie eine "Bad Assets" Firma und überträgt ihre toxischen Assets mit einem x%-igen Abschlag vom Buchwert. Der Abschlag ist vom Einzelfall abhängig und wird nach Risikokriterien unseres Partners festgelegt.

Im Gegenzug erhält die Firma einen werthaltigen bilanzierungspflichtigen Vermögensposten in gleicher Höhe.

Die neu gegründete "Bad Assets" Firma wird ebenfalls mit Eigenkapital seitens unseres Partners ausgestattet, damit diese keine bilanzielle Überschuldung initiert.

Die Höhe beträgt mindestens 500.000 Euro. Der Vermögensposten ist Barter Capital unseres Partners.

Dieser Tausch ist natürlich ebensowenig kostenlos wie im Verhältnis Staat – Bank.

Die Kosten hier richten sich nach der Höhe des bereitgestellten Barter Capitals und nach Risikoeinschätzung.

Die Laufzeit beträgt mindestens 1 Jahr, ist also sehr flexibel und kann stets verlängert werden.

 

Welche Ziele werden damit erreicht?

  1. Die Unternehmen können ihre Bilanzen kurzfristig entlasten. 
  2. Sie bekommen gleichzeitig Planungssicherheit hinsichtlich der erforderlichen Abschreibungen.
  3. Das "Ranking" nach Basel II wird nicht verschlechtert und laufende Kredite werden somit nicht teurer oder sogar gekündigt.
  4. Das freie Eigenkapital der Firma muss nicht die "Bad Assets" kompensieren und kann in Investitionen und damit auch in die Sicherung von Arbeitsplätzen fließen.

Interessiert? – Hier Kontaktformular nutzen