Repressionen mittels Rente

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Alles, was Dir der Staat gibt, kann er Dir auch wieder nehmen.

Bestes Beispiel ist das Rentenrecht. Da schafft man sich jahrzehntelang ab und beschliesst, seinen Ruhestand nicht in Deutschland zu verleben sondern irgendwo anders. Vielleicht in einem warmen Land am warmen Meer – ganz weit weg. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos können sich zwei von drei Deutschen vorstellen, im Rentenalter im Ausland zu leben. Warum auch nicht? Wir leben ja nicht in der ehemaligen DDR, wo geschossen wird, wenn man einen bestimmten Punkt überschreitet in Richtung persönlicher Freiheit.

Nun, eine Mauer ist nicht zu sehen, geschossen wird auch nicht. Aber der Geldhahn wird schnell zugedreht, wenn man seinen Ruhestand nicht dort verleben will, wo Vater Staat es gern sähe.

Wer im Ruhestand ist, verlässt sich erst mal auf seine Rente – und das zu Recht. Das funktioniert innerhalb der Europäischen Union auch gut. Da kann aufgrund der supranationalen Rechtslage Deutschland auch gar nichts gegen machen. Anders sieht es aber aus, wenn man die Europäische Union verlassen will.

Je nach Land gibt es einige Sonderregeln und Vorschriften. Ein Beispiel sind Erwerbsminderungsrenten. Hier kann es außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz zu Zahlungseinschränkungen kommen.

Auch bei der Riester-Rente können sich Einschränkungen ergeben. Zwar hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2009 entschieden, dass Rentner, die sich innerhalb der Europäischen Union niederlassen, die staatliche Förderung behalten dürfen (Az. C-269/07). Befindet sich die neue Heimat jedoch außerhalb der EU, muss der Riester-Sparer die bis zum Zeitpunkt der Auswanderung erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Papa Staat verteilt also Strafzettel, wenn man im Alter Europa verlassen will.

So richtig boshaft wird die deutsche Obrigkeit dann bei der Besteuerung.

Seit dem 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland besteuert. Zunächst waren es 50% der Einkünfte, der Anteil wächst allerdings jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Wer 2015 in Rente geht, muss bereits 70% seiner Altersbezüge versteuern – und zwar auch wenn man im Ausland lebt. Die Steuerpflicht in Deutschland richtet sich nach dem deutschen Einkommensteuergesetz. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Rentner in seinem Wohnsitzstaat bereits eine Steuererklärung eingereicht hat und vielleicht sogar im Ausland Steuern zahlt. Nicht jedes Land hat mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen.

Aufpassen müssen Rentner im Ausland ferner beim Steuerfreibetrag.

Dieser sowie das Ehegattensplittung werden nur gewährt, wenn beim Finanzamt Neubrandenburg ein Antrag gestellt wird, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben.

Das ist eine ganz gemeine Falle, wenn man sich gezielt einen Altersruhesitz ausgewählt hat, in dem Renten oder Einkünfte aus dem Ausland generell unbesteuert bleiben (Prinzip der territorialen Besteuerung).

Auch bei der Krankenversicherung schwingt der Staat die Keule gegen die ausreisewilligen Ruheständler. Wer im europäischen Ausland seine deutsche Rente erhält, unterliegt laut Angaben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zwar der deutschen Krankenversicherung. Die Leistungen beziehen sich allerdings auf die Vorschriften des neuen Wohnlandes. Und hier kann der Leistungskatalog gegenüber Deutschland erheblich eingeschränkt sein.

Da treffen den Pensionär, der in Griechenland seinen Ruhestand geniessen will, die aktuellen Kürzungen hautnah.

Außerhalb Europas büßt man den deutschen Krankenversicherungsschutz sogar vollständig ein. Dann bleibt im Ergebnis nur, sich vor Ort neu zu versichern.

Auch in der Pflegeversicherung werden nur die Grundkosten übernommen. Wer im Ausland Sachleistungen wie etwa einen ambulanten Pflegedienst oder Essen auf Rädern in Anspruch nimmt, bleibt vollständig auf den Kosten sitzen.

Was tun?

Wer rechtzeitig damit angefangen hat, Vermögen im aussereuropïschen Ausland aufzubauen, kann sich von derartigen staatlichen Repessionen befreien. Man nimmt, was man noch bekommen kann, man nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten des konkreten Einzelfalles.
In Wirklichkeit ist man aber schon unabhängig von der deutschen Obrigkeiten.

Das „die Renten sicher“ sind, glaubt eh niemand mehr.

Safety first – go Offshore!