Rechtsanwalt in Deutschland – vom Staat kontrolliert

Download PDF

Martin Henssler von der Universität Köln fordert

Compliance-Beauftragte für Rechtsanwalts-Kanzleien.

Die sollen darauf achten, dass nach “Recht und Gesetz beraten” wird. Nach den Banken sollen jetzt auch die Rechtsanwälte unter Staatsaufsicht gestellt werden – nicht in China, Norkorea oder dem Iran, nein:

Staatsaufsicht für Rechtsanwälte mitten in Deutschland!

Schon im Jahr 2013 forderte der durchaus prominente Strafrechtsprofessor Wolfgang Naucke, dass Wirtschaftsstraftaten als

„ökonomische Kriegsverbrechen“

bestraft werden müssten,

auch wenn diese letztlich gegen keine Strafnorm verstoßen

würden.

“nullum crimen, nulla poena sine lege” – ist nur Latein, was geht uns das heute noch an!

So weit heruntergekommen ist das System in Deutschland. Rechtsstaatlichkeit? – Unwichtig!

Der Cum-Ex-Skandal dient als willkommener Vorwand für einen derartigen Vorschlag.

Bei den Cum-Ex-Deals konnte erreicht werden, dass eine nur einmal gezahlte Steuer doppelt erstattet wurde. Das ging natürlich zu Lasten des Staates, der damit weniger Gelder zur Umverteilung zur Verfügung hatte.
Ein Rechtsanwalt ist aber nicht dem Staat verpflichtet, sondern ausschliesslich nur seinen Mandanten. Gestaltungsspielräume müssen genutzt werden, das verlangt der Mandant zurecht. Folgerichtig ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes, nach Lücken im gesetzlichen Regelwerk zu fahnden, die zugunsten seines Mandanten zu beschreiten sind.
Das kann dann natürlich auch zu Lasten des Finanzamtes gehen. Aber wenn der Staat zu einfältig ist, sein selbst geschaffenes und immer unüberschaubarer gewordenes Gestrüpp an Bestimmungen zu beherrschen, dann ist das seine eigene Schuld.

Rechtsanwälte in Deutschland verfolgt wie Uiguren in China

Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel

“nullum crimen, nulla poena sine lege”

(kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz)

das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht. Strafbar ist somit allein das, was der Gesetzgeber zur Straftat erklärt hat. Nur ein formelles Gesetz kann daher die Strafbarkeit einer Handlung begründen.

§ 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) lautet daher klar:

“Keine Strafe ohne Gesetz”.

Und Art. 103, Absatz 2 Grundgesetz stellt klar:

“Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.”

Die “Bestimmtheit” ist von überragender Bedeutung. Wertsystematisch rückt der Charakter des Art. 103 II GG als negatives Abwehrrecht diese Bestimmung in den Bereich der Freiheitsrechte. Alles muss folgerichtig

  1. voraussehbar,
  2. vorausberechenbar,
  3. messbar

sein. Staatliche Rechtsbeugung durch Gesetzesterrorismus unter Zuhilfenahme missbrauchten Strafrechts ist im Ergebnis verfassungsfeindlich.

Aber ganz offensichtlich interessiert das in Deutschland heutzutage kaum noch jemanden. Deutschland folgt nicht mehr dem Vorbild unserer liberalen freiheitsschützenden Rechtstradition. Dieser Staat steht, leider nicht nur im Steuerrecht, sondern auch vermehrt im Strafrecht, geistig der kommunistischen Partei Chinas näher als unserer freiheitlichen Rechtstradition.

Rechtsanwälte in Deutschland, die sich dem entgegenstemmen und weiter dem Mandanten verpflichtet fühlen, statt sich zu Befehlsempfängern des Staates herabwürdigen zu lassen, werden zwischenzeitlich verfolgt wie die Uiguren in China.

Schauen wir auf den derzeit laufenden Prozess um das

Anlagemodell Goldfinger.

Bei dem steueroptimierenden “Goldfinger-Konzept” ging es um die Einbindung eigens dafür gegründeter Goldhandelsfirmen im Ausland, die steuerliche Verluste erzeugten und so die Steuerlast für Spitzenverdiener in Deutschland im Idealfall auf Null drückten. Das soll nun strafbar sein. Ein einst hochangeseher Rechtsanwaltskollege soll im Ergebnis vernichtet werden um ein abschreckendes Exempel zu statuieren.

Betriebsstätten in Großbritannien seien lediglich vorgetäuscht gewesen, so die Staatsanwälte. So sollen Anwälte progressionswirksame Verluste in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro generiert haben und dem Fiskus so einen Schaden zugefügt haben, der mehrere Hundert Millionen Euro betragen könnte. Die Beweislage scheint zwar erschreckend dünn zu sein. Aber:

Nach langer U-Haft ist die Anwaltskanzlei kaputt, der wirtschaftliche Ruin des Anwaltes – um den wir uns nachfolgend eingehender hier kümmern – ist seitens der Staatsanwatschaft bereits als “Erfolg” zu verbuchen.

Der Anwalt legt nun im Rahmen der Hauptverhandlung dar, man hätte zunächst einmal gar kein eigenes “Goldfinger-Modell” entwickelt, sondern an eines angeknüpft, das vom höchsten deutschen Finanzgericht als legal anerkannt war.

Der Bundesfinanzhof hat tatsächlich in mehreren vergleichbaren Fällen keine Steuerumgehung gesehen. Das Generieren hoher negativer Progressionseinkünfte durch Goldhandel im Ausland sei keine Steuerumgehung, hatte er festgestellt.

„Denn grundsätzlich darf der Steuerpflichtige seine Verhältnisse so gestalten, dass möglichst geringe oder keine Steuern anfallen“,

betonte der BFH im Jahr 2017.

Der angeklagte Rechtsanwalt zeigt den Emailaustausch mit international renommierten Kanzleien in England, Luxemburg und der Schweiz.

Bei den Kollegen informierte er sich zusammmen mit seinen Kollegen über die jeweiligen Steuergesetze und sie entschieden schliesslich aufgrund deren Empfehlungen, dass es am sinnvollsten wäre, den Goldhandel in Großbritannien zu betreiben.

„Wir haben uns mit den Besten der Besten ausgetauscht“,

so der Kollege. Man holte sich dabei auch Rat dazu ein, welche Voraussetzungen für das Bestehen einer Betriebsstätte in Großbritannien bestehen.

Zugunsten des Anwaltes streitet auch eine aktuelle Einschätzung des Finanzgerichts Stuttgart zu einer ihrer britischen Gold-Gesellschaften. Dort hieß es, dass ein Vortäuschen einer Betriebsstätte zu unterscheiden sei von der Frage nach einem zielgerichteten Einrichten, um einen günstigen steuerlichen Effekt zu bewirken.

Steuerexperten, die den jetzigen Prozess beobachten, gehen deshalb inzwischen davon aus,

„dass es für die Staatsanwaltschaft schwer werden wird, darzulegen, dass die Betriebstätten lediglich vorgetäuscht waren und kein gewerblicher Goldhandel betrieben wurde“.

Inzwischen haben zudem mehrere Zeugen ausgesagt, die selbst als Direktoren der Goldhandelsgesellschaften fungierten und abstritten, lediglich als Strohleute fungiert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte diese natürlich erst nach Erhebung der Anklage gehört. Es ging der Staatsanwaltschaft zunächst erst einmal darum, den unbotmässigen Rechtsanwalt wirtschaftlich zu vernichten. Rechtsanwälte, die sich nicht der Willkür des deutschen Staates beugen, müssen ihrerseits gebeugt werden.

Vor vielen Jahren haben wir bereits publiziert über die Entwicklung von der anwaltlichen Verschwiegenheit hin zur Verpflichtung, seine eigenen Mandanten denunzieren zu müssen im Rahmen von Verdachtsanzeigen, die sie ihren Mandanten zu allem Überfluss nicht einmal zur Kenntnis geben dürfen.

Rechtsanwälte im Exil

Der deutsche Überwachungsstaat

Wer Rechtsberatung in Sachen Steueroptimierung sucht, wer dabei anwaltliche Hilfestellung benötigt, kann diese Dienstleistung überhaupt nicht mehr bei Rechtsanwälten in Deutschland bekommen. Da kann er auch ebensogut gleich zum Finanzamt gehen, um sich dort “beraten” zu lassen.

Und nun kommen auch noch

Compliance-Beauftragte für Rechtsanwalts-Kanzleien

in die Diskussion.

Wir meinen: Dazu wird es wirklich kommen. In Deutschland, in Europa …
…ganz bestimmt nicht in Panama.

ZUM KONTAKTFORMULAR