Panamá – Stiftung

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Ein einziges Stiftungsmodel für alle Anwendungsfälle

Anders als im liechtensteinischen Recht wird die Panama-Stiftung nicht in unterschiedliche Arten unterteilt. Es handelt sich schlicht um eine einzige

"Stiftung von privatem Interesse",

die sowohl die liechtensteinische Familienstiftung wie auch die sogenannte gemischte Stiftung beinhaltet. Der Kreis der zu begünstigenden Personen ist offen, d.h. beliebige

  • natürliche

oder

  • juristische Personen

aus dem

  • In- und Ausland,

auch der

  • Stifter

und die

  • Stiftungsräte selbst,
können begünstigt werden.