Ein einziges Stiftungsmodel für alle Anwendungsfälle
Anders als im liechtensteinischen Recht wird die Panama-Stiftung nicht in unterschiedliche Arten unterteilt. Es handelt sich schlicht um eine einzige
"Stiftung von privatem Interesse",
die sowohl die liechtensteinische Familienstiftung wie auch die sogenannte gemischte Stiftung beinhaltet. Der Kreis der zu begünstigenden Personen ist offen, d.h. beliebige
- natürliche
oder
- juristische Personen
aus dem
- In- und Ausland,
auch der
- Stifter
und die
- Stiftungsräte selbst,
können begünstigt werden.