Panama Residencia: VISUM FÜR QUALIFIZIERTE INVESTOREN

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Panama hat am 15. Oktober 2024 das Dekret 193 veröffentlicht, das das Exekutivdekret Nr. 722 aus dem Jahr 2020 über die Daueraufenthaltsgenehmigung als

qualifizierter Investor

ändert.

Der Schwellenwert wurde gesenkt von USD 500.000 auf – unbefristet! – nur noch USD 300.000.

Das Visum für qualifizierte Investoren war im Jahr 2020 eingeführt worden. Der Preis betrug USD 500.000.

Aber für eine sog. „Übergangszeit“ von zwei Jahren wurde der Preis gesenkt auf USD 300.000. Nach Ablauf dieser zwei Jahre wurde der „Sonderpreis“ nochmals um zwei Jahre verlängert.

Nun hätte man eigentlich USD 500.000 investieren müssen.

Das Dekret 193 hat aber tatsächlich nicht den Sonderpreis ein weiteres Mal nur verlängert, sondern generell und auf Dauer den Mindestinvestitionspreis auf USD 300.000 gesenkt.

Damit wird das

„VISUM FÜR QUALIFIZIERTE INVESTOREN“

zu einer hochinteressanten Alternative zu dem

„FRIEDLY NATIONS VISUM“,

denn der Unterschied bei der Mindestinvestition in eine Immobilie beträgt nur noch dauerhaft USD 100.000.

Seien wir ehrlich: Für USD 200.000 bekommt man nicht eine allzu großartige Immobilie, auch „Friendly Nations Investoren“ werden daher die USD 200.000 meistens überschreiten; es sei denn man erwirbt ein kleines Apartment in Costa del Este oder Panama City, um dieses etwa an Geschäftsreisende zu vermieten, die das oft einem Hotel vorziehen, wenn sie eine Woche oder länger in Panama sich aufhalten.

Außerdem bekommt man die Residencia als „qualifizierter Investor“ direkt.

Beim „Friedly Nations Visum“ sieht das anders aus:

Beim Friendly Nations Visum wird nur in 2 Stufen der Daueraufenthalt gewährt:

  1. Im Rahmen der ersten Stufe wird eine nur vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewährt;
  2. erst in der zweiten Stufe wird der Daueraufenthalt endgültig gewährt – also die sog. Residencia in Panama, die schließlich in Wirklichkeit angestrebt wird.

Zum Immobilienerwerb generell:

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Immobilie, die für die Beantragung des Visums verwendet wird. Es kann sich um

  • Gewerbe- oder Wohnimmobilie handeln,
  • um einfache unbebaute Grundstücke (die man vielleicht später bebaut oder auch nicht),
  • um Fincas,
  • um Geschäftsräume – soweit als Eigentum im Sinne von Wohnungseigentum,
  • irgendwelche Gebäude,
  • beliebige Häuser,
  • Wohnungseigentum,
  • usw.

handeln.

Das alles wird in diesem Zusammenhang akzeptiert.

Weitere relevante Aspekte:

Eingeführt durch das Dekret wurde die

Immobilieninvestition durch ein Kaufversprechen:

Der Mindestbetrag ist ebenfalls auf 300.000 USD festgelegt und muß über eine der folgenden Optionen erfolgen:

  1. Durch eine Einzahlung in einen Treuhandfonds, der von einer in Panama zugelassenen Bank oder Treuhandgesellschaft verwaltet wird. Diese Möglichkeit bestand für diese Visumsalternative schon von Anbeginn an.

  2. Zahlung von 100 % des Wertes der noch nicht errichteten oder noch nicht abgetrennten oder im öffentlichen Register eingetragenen Immobilie an den Bauträger oder Verkäufer. Dies ist eine neue Option, die durch das neue Dekret eingeführt worden ist. In diesem Fall muß eine Bankgarantie zu Gunsten des Investors gestellt werden, die vom Projektträger oder Verkäufer ausgestellt wird.

Es existiert nicht nur die Immobilienvariante zur Erreichung der Residencia in Panama.

Es gibt noch

  1. Investitionen in Wertpapiere: Der Mindestbetrag bleibt bei USD 500.000.
  2. Festgeldanlagen: Der Mindestbetrag bleibt bei USD 750.000 USD.

Insoweit muß aber festgestellt werden, daß diesbezüglich das „Friendly Nations Visum“ weit günstiger ist

Weitere neue Ergänzungen des Dekrets 193:

Miteigentum oder gemeinsames Eigentum an Investitionen wird akzeptiert, jedoch nur im Falle von Ehegatten oder Angehörigen.

Unsere Gebühren:

Was an Gebühren insgesamt anfällt ist abhängig davon, mit was wir im konkreten Einzelfall wirklich beauftragt werden. Manche Mandanten wollen die Immobilie ganz allein suchen und alles abwickeln, wollen das Bankkonto allein eröffnen etc. Einen abschließenden Preis können wir erst nennen, wenn wir wissen, was alles wir machen sollen. Wir beschränken unsere Preisangabe daher hier nur auf das Residencia Verfahren selbst.

Nur für Antragsteller = 1 Person)

USD 3,600,00

Antragsteller mit Ehegatte

USD 6.900,00.

Durch gemeinsame Kinder (egal ob mit Ehepartner oder unverheiratet) treten geringe Kosten hinzu in Höhe von USD 300,00 pro Kind.

Zum Vergleich Link zum

FRIEDLY NATIONS VISUM

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