Panama: Reisepass – ohne Staatsbürgerschaft

Download PDF

Seit 22. Februar 2008 bereits besteht die Möglichkeit, in Panama einen Reisepass zu beantragen, auch wenn man nicht Staatsbürger von Panama ist.

Das ist vorteilhaft zum Beispiel für einen Deutschen, der wegen der Annahme einer anderen / zweiten Staatsbürgerschaft seine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verlieren würde.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz sieht nämlich einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor im Falle des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit, wenn die betreffende Person nicht zuvor einen Antrag stellt, die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können, also eine sog. “Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde” rechtzeitig beantragt hatte und diese dann auch tatsächlich erhalten hat.

Der Reisepass ohne entsprechende Staatsbürgerschaft kann daher durchaus Sinn ergeben. Das kommt auf den Einzelfall an.

Mit Beginn des Jahres 2017 erlaubt der Reisepass aus Panama die visafreie Einreise in 127 Länder dieser Welt.

Der panamaische Reisepass auch für Nichtstaatsangehörige ist ein international anerkannter und ganz normaler Reisepass, der sich prinzipiell von anderen panamaischen Pässen nicht unterscheidet – fast nicht:

 

Denn in der entsprechenden Spalte des Reisepasses steht wahrheitsgemäss die wirkliche Staatsbürgerschaft des Passinhabers drin. Panama lügt nicht oder spiegelt falsche Sachverhalte wider. Richtig aber ist andererseits, dass auf diese Spalte niemand wirklich achtet. Man schaut auf den Namen, das Passfoto und stellt fest, dass es sich um einen echten Reisepass aus Panama handelt mit allen Rechten des visafreien Reisens, die für Pässe aus Panama gelten. Dem Zöllner irgendeines Landes ist das bei der jeweiligen Ein- und Ausreise völlig egal – die Bank, bei der man mit dem Pass ein Konto eröffnet, wird das kaum beachten. Und wenn doch: Der automatisierte Informationsaustausch stellt gar nicht auf die Staatsbürgerschaft ab, sondern auf den Wohnsitz. Und den Wohnsitz in Panama hat man mit diesem Reisepass und kann ihn auch separat nachweisen.

Denn mit dem Pass verbunden ist, ist das Aufenthaltsrecht für die Dauer der Gültigkeit dieses Passes. Oder umgekehrt: Man erhält eine Residencia und aufgrund dieses speziellen Residencia-Programms schlussendlich den Reisepass.

Umsonst bekommt man diese Form der Residencia und den Pass nicht.

Gemäss den einschlägigen Vorschriften muss ein Resident in Panama als Einzelperson monatlich Einnahmen ausweisen in Höhe von USD 850,00.

Im Rahmen dieses Residencia-Reisepass-Programmes geht das nur, indem man bei der Nationalbank in Panama oder der ebenfalls staatlichen “Sparkasse” eine Festzinsgeldanlage eingeht. Da der panamaische Pass eine Laufzeit von 5 Jahren hat, bindet man sein Geld für diese Zeit. Aus der Anlage müssen sich zum Zeitpunkt der Einzahlung monatliche Zinsen ergeben von USD 1.000,00. Der fest anzulegende Betrag ist also abhängig von der jeweiligen Zinshöhe, Negativzinsen kennt man in Panama nicht.

Der Betrag, den man fest anzulegen hat, schwankt derzeit zwischen USD 350.000 und USD 390.000.

  • Aber das Geld ist nie verloren, man bekommt die Zinsen wirklich.
  • Man kann den Vertrag beim staatlichen Finanzinstitut sogar vorzeitig beenden, muss dann aber seinen Pass abgegeben haben, bevor man sein Geld wieder bekommt.

 

Für die Dauer der Laufzeit des Passes bekommen auch Familienangehörige die Residencia in Panama. Aber sowohl der Passinhaber wie seine Familie verlieren ihr Daueraufenthaltsrecht, wenn der Pass vorzeitig zurückgereicht wird oder ungültig wird.

Natürlich kann man nach Ablauf der 5 Jahre einen Nachfolgepass beantragen.

Es ist dann der Betrag bei dem Finanzinstitut anzulegen, der der Zinslage zu dieser Zeit entspricht – das kann mehr Geld sein oder auch weniger. Man kann also Geld vom Konto abziehen oder muss einen zusätzlichen Betrag einzahlen.

Vormals dauerte die Bearbeitungszeit für den Reisepass ca. 4 Monate. Die gegenwärtige Regierung und die Verwaltungstätigkeit unter Präsident Varela ist etwas langsam, Varela wird im Volksmund bereits “Tortuga” genannt, also “Schildkröte”. Wir rechnen eher mit 6 Monaten bis zur Passaustellung. Die Laufzeit des Passes beginnt aber erst mit der Ausstellung.

Für die Beantragung und Durchführung des Verfahrens zur Erlangung des Reisepasses als Nichtstaatsangehöriger berechnen wir

Kosten in Höhe von EUR 10.370,00

Hierbei wird eine komplikationslose Eröffnung des Festgeldkontos bei kompletter Überlassung aller Dokumente für die Bank vorausgesetzt.

Die Verwaltungskosten bei der Einwanderungsbehörde (Migración) und die der Passausstellung kommen hinzu, sind aber überschaubar.

Bei der Einreichung aller Dokumente im Rahmen der offiziellen Beantragung und zur Eröffnung des Kontos ist die Anwesenheit des Antragstellers in Panama notwendig. Bei der Passausstellung muss er erneut anwesend sein.

HINWEIS

  • Wer nicht unbedingt und relativ schnell einen zweiten Reisepass benötigt, fährt mit den anderen panamaischen Residencia Programmen besser.
  • Diese sind nachfolgend detailliert beschrieben.

 

Nachdem man 5 Jahre die Residencia in Panama hatte, kann man nämlich die Staatsbürgerschaft Panamas beantragen und danach auch den ganz normalen panamaischen Reisepass. Man wird natürlich nicht gezwungen, panamaischer Staatsbürger zu werden. Das ist ein Anrecht, keine Verpflichtung.

  • Einen regulären panamaischen Pass kann man nicht nach Ablauf von 5 Jahren beantragen auf der Grundlage des vorbeschriebenen speziellen Passes für Nichtstaatsangehörige.
  • Hat man sich für diesen Sonderweg entschieden, so kann man nie panamaischer Staatsbürger werden, immer nur “Resident auf 5 Jahre begrenzt” mit der Option auf Verlängerung.

Weiterlesen: Residencia und Pass nach 5 Jahren