Panama Papers – Deckel drauf

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Wenn die BILD-Zeitung Ergebnisse zusammenfasst, dann ist ein Thema langweilig geworden und wird thematisch abgeschlossen. So ist das nun mit den Panama Papers am 27. April geschehen. Das Boulevardblatt mit dem grossen Überblick fasst Schäubles „Zehn-Punkte Plan“ zusammen. Ein Mathematiker ist von BILD bei der Zusammenstellung von Schäubles Giftliste allerdings nicht hinzugezogen worden. Der Mathematiker hätte bemerkt, dass da nur 9 Punkte aufgezählt sind. Aber egal, halt „alle Neune“ wie beim Kegeln:

1.

„Die Meldepflichten der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzbehörde sollen massiv erweitert werden, wenn sie Briefkastenfirmen im Ausland gegründet oder Anteile daran erworben haben. Ein Verstoß wird als Steuerordnungswidrigkeit geahndet.“

Wer seine Offshorekonstruktion nicht meldet, wird also behandelt wie ein Autofahrer mit seiner Ordnungswidrigkeit wegen einer abgelaufenen Parkuhr. Wir sehen schon Blaumänner – und vor allem -frauen – durch die amtlichen Registrierungsämter in Panama, Hong Kong, Vanuatu, Delaware und Wyoming hetzen. Nein, in den beiden letzten eher nicht, da werden sie von unseren amerikanischen Freunden unsanft rausgeschmissen.

2.

„In der Steuererklärung werden Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastengesellschaften ausdrücklich abgefragt.“

Wir sehen die Steuerbürger schon erbleichen. Er muss das also behandeln wie den ungemeldeten Aushilfsgärtner.

3.

„Kreditinstitute werden einer Anzeigepflicht unterworfen, wenn sie ihren Kunden Offshore-Aktivitäten vermitteln. Ein Verstoß dagegen wird als Steuerordnungswidrigkeit geahndet.“

Schon wieder die abgelaufene Parkuhr. Die Kreditinstitute hätte man nun wirklich etwas kräftiger am Schlawittchen packen dürfen. Wir sind empört.

4.

„Die Steuer-Identifikationsnummer wird von den Banken automatisch bei jeder Kontoeröffnung erhoben, auch von den wirtschaftlich Berechtigten.“

In Panama, Hong Kong und Dubai weiss man gar nicht, was eine Steuer-Identifikationsnummer überhaupt ist. Oder meint da jemand, wir würden mit einer Offshore-Struktur Vermögen ausgerechnet bei einer Bank in Deutschland sichern wollen, wo jede Sicherheit bei €100.000 endet, und die Haftung für alle Pleitebanken von Italien über Spanien bis hin nach Griechenland europaweit ausgedehnt wird?

5.

„Informationen zu Briefkastenfirmen, die Betriebsprüfer bei der Prüfung von Banken quasi nebenbei erzielen, dürfen zur weiteren steuerlichen Nachprüfung von Kunden der Bank herangezogen werden. Das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden soll dafür keine Beschränkung mehr darstellen. Der entsprechende Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) soll daher aufgehoben werden.“

§30a AO wurde bislang weder in Panama eingeführt, noch in Hong Kong und Dubai, ebensowenig wie die gesamte deutsche Abgabenordnung. Was soll man dann abschaffen? Ach so, das gilt nur in Deutschland. Nochmals: Wie kommen die Herrschaften nur auf die Idee, wir würden Kundengelder ausgerechnet in Zusammenarbeit mit den pleitegefährdeten Banken der Eurozone verwalten?

6.

„Die Kontenabrufmöglichkeit der Finanzbehörden wird auf Geschäftsbeziehungen zu Briefkastengesellschaften erweitert.“

Was interessiert uns in Panama, was Finanzbehörden deutschlandintern oder allenfalls auf europäischer Ebene anstellen? Wo wir Auslandsgesellschaften mit gewolltem Bezug zu deutschen Firmen und Bankkonten dort vertreten, herrschte schon immer Transparenz. Wir heissen ja nicht Apple oder Ikea.

7.

„Sammel-Auskunftsersuchen an Kreditinstitute werden ermöglicht. Damit muss die Bank der Finanzbehörde bei vorliegenden Anhaltspunkten alle Kunden nennen, für die die Bank Geschäftsbeziehungen zu einer Briefkastengesellschaft vermittelt hat.“

Immer auf die Kleinen! Lasst doch endlich Bank Leumi, Deutsche Bank, Commerzbank, Société Générale, Credit Suisse usw. in Ruhe. Die Geschäftspartner von Mossack Fonseca tun uns schon richtig leid – Mossfon selbst auch. Allerdings können sich die Banken dem entziehen, soweit sie über Mossfon panamaische Gesellschaften vermittelt haben. In Panama gibt es keine Briefträger. Folglich gibt es hier gar keine Briefkästen. Somit kann logischerweise Panama gar keine Briefkastengesellschaften haben. Noch Fragen?

8.

„Die anlasslose Auskunftspflicht von Kreditinstituten, ob Geschäftsbeziehungen zu Briefkastengesellschaften vermittelt wurden, wird eingeführt.“

Nett, das ist dann wie bei einem Fussballer, der mittels „Schwalbe“ im gegnerischen Strafraum einen Elfmeter schinden will, und dann zum Schiedsricher rennt und um eine gelbe Karte bettelt. Die Banken in Deutschland sind schon so versklavt, die tun das bestimmt gerne. Sagt der Masochist zum Sadisten: „Schlag mich!“ Antwortet der Sadist: „Nein!“

9.

„Flankierend soll das Strafrecht in Sachen Steuerhinterziehung verschärft werden. Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen wird als besonders schwere Steuerhinterziehung deklariert. Damit wird die strafrechtliche Verfolgbarkeit auf zehn Jahre ausgedehnt.“

Klasse, Strafverschärfungen! Originelle Idee. Kennen wir schon seit mehr als 10 Jahren. Steuerhinterziehung mit Briefkastenfirmen wird dann endlich so bestraft, wie die dreijährige undeklarierte Vermietung einer Eigentumswohnung auf Mallorca.

Worauf wir uns schon richtig freuen ist die Definition des Begriffes „Briefkastenfirma“ durch Schäubles Starjuristen. Da werden wir noch viel Spass mit haben.

Fazit:

Thema abgeschlossen, langweilt nur noch.

  • Klappe zu, Affe tot!
  • Business as usual.