Panamá-Offerta

Download PDF

Das Komplettangebot der Internetkanzlei

  • Notarskosten;
  • Stammkapitalsteuer auf der Grundlage eines solchen von US-Dollar 10.000,00;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gründungsurkunde, auch übersetzt in englische Sprache;
  • zwei ausgestellte Aktienzertikate (auf Namen oder Inhaber);
  • Registrierungszertifikat der Gesellschaft ("Certificate of good standing"), versehen mit Apostille;
  • drei nominelle Direktoren im ersten Jahr;
  • Generalvollmacht der Gesellschaft zugunsten gewünschter Person im Rahmen eines separaten Dokumentes (bedeutet komplette Kontrolle über die Geschäftsaktivitäten, gibt das Recht, Bank- oder Brokerkonten zu errichten, Verträge wirksam für die Gesellschaft zu unterzeichnen usw.) – auch die Ausstellung einer Blankovollmacht ist möglich (Vorsicht wegen Mißbrauchsgefahr bei abhanden kommen);
  • Jahres-Franchise-Steuer für das erste Jahr;
  • Verwahrung der Gesellschaftsdokumente oder Übersendung per Kurier an gewünschte Anschrift;
  • Registro Mercantil in der Dominikanischen Republik;
  • Registro Nacional del contribuyente (RNC).

Die Kosten:

US-Dollar 2.970,00.

– Es fallen keine Übersetzungskosten an –

 

 
Für die Begründung der Offshoregesellschaft benötigen wir von Ihnen:

 

  • Drei Namensvorschläge in der Reihenfolge, in der Sie die Namen favorisieren;
  • Angabe (Beschreibung) des Gesellschaftszweckes;
  • Angabe Ihrer Anschrift (einschl. Telefon-, Faxnummer, E-Mail;
  • nur soweit abweichend die Anschrift (ggf. einschl. Telefon- und Faxnummer), wohin Korrespondenz oder Kuriersendungen gesandt werden sollen;
  • soweit abweichend, komplette Anschrift und Paßkopie der zu bevollmächtigenden Person;
  • Beglaubigte Fotokopie des gültigen Reisepasses der an der Gesellschaft wirtschaftlich berechtigten Person (vorab als eingescannte Email-Anlage übersenden oder als Fax).

 

Darüberhinaus benötigen wir natürlich Ihre Zahlung.

 
Die zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft zu zahlenden

Folgekosten

sind nach Ablauf des ersten Jahres und natürlich danach

alljährlich

zu entrichten für die Direktoren, die Franchise-Steuer, Gebühr des amtlichen Repräsentanten und sämtlicher Formalien. Diese betragen

US-Dollar 1.050,00.

Keine weitergehenden Steuerzahlungsverpflichtungen, egal wie hoch Umsatz / Gewinn der Gesellschaft ist, keinerlei Buchführungsverpflichtungen.