Selbst ein Offshore-Bankkonto, das man einfach in seinem eigenen Namen eröffnet und führt, bringt gewaltige Vorteile.
Denn selbst wenn der automatisierte Informationsaustausch – AIA – wirklich in Kraft treten sollte, erfahren die Behörden in Deutschland, Österreich oder anderen Heimatländern des Kunden nichts über die einzelnen Kontobewegungen wie Anweisungen oder Zahlungseingängen. Es gibt keine elektronischen Spuren in Europa. Nur der Kontostand zum Stichtag wird mitgeteilt.
Man kommt seiner Steuerzahlungsverpflichtung nach, bewahrt aber darüberhinaus seine Privatsphäre.
Ausserdem ist man vor dem seit 2016 europaweit geltenden Bail-in bei Pleite der Bank geschützt.
Das Offshore-Bankkonto schützt nicht zuletzt, wenn Kapitalverkehrskontrollen eingeführt werden. Die dort lagernden Vermögenswerte können nicht mehr an der „Ausreise“ gehindert werden, sie sind schon weg.
Wem das nicht reicht,
- wer sein Offshore-Konto optimieren möchte,
- wer erreichen will, dass im Rahmen des AIA überhaupt keine automatisierten Informationen an die Behörden in Deutschland, Österreich oder anderen Heimatländern gesandt wird,
dem können wir auch insoweit noch weiterhelfen.
Das hier interessierende AIA ist anders kontruiert als das US-amerikanische FATCA. Die USA erstreben den Zugriff auf ihre Staatsbürger, ganz egal wo sie dauerhaft leben, wo sie ihren Wohnsitz haben. Das US-amerikanische FATCA knüpft folgerichtig an die Staatsbürgerschaft an.
Das ist beim automatisierten Informationsaustausch – AIA – der OECD nicht so. Für diesen ist entscheidend, wo eine Person ihren Wohnsitz hat, also einen tatsächlichen offiziellen Wohnsitz. Auf die Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.
Damit eröffnen sich zwei Auswege aus dem AIA:
1.
Begründung eines weiteren Wohnsitzes in einer steuergünstigen Jurisdiktion
Wir bieten an, einen Wohnsitz in Panama zu begründen. Das geht recht einfach, die Kosten sind dabei überschaubar.
Im Ergebnis verfügt man über
- einen Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union
- in einem steuerfreundlichen Land
- sowie ohne Verpflichtung, sich eine bestimmte Zeit in diesem Land aufhalten zu müssen.
Nach Panama sendet die Bank erst gar keine Informationen. Und wenn sich das ändert, ist das unschädlich, denn Einnahmen aus dem Ausland bleiben in Panama immer steuerfrei.
2.
Begründung einer Offshore-Kapitalgesellschaft oder Stiftung über uns
Wenn wir selbst mit unseren Wohnsitzen hier in Panama Nominée-Direktoren einer Kapitalgesellschaft aus Panama sind oder Nominée-Stiftungsräte einer Panama Stiftung des privaten Rechts, so senden Banken, mit denen wir vertrauensvolle Geschäftsverbindungen haben, keine Informationen des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten in dessen Heimatland. Die Banken betrachten die Gesellschaft oder Stiftung als alleinigen Anknüpfungspunkt im Rahmen von Informations-Austausch-Verpflichtungen. Nach Panama muss vom Finanzinstitut nichts hingeschick werden, die Bank hat keinen kostenaufwendigen Verwaltungsaufwand durch den AIA.
Alle sind zufrieden.
Bevor wir es vergessen:
Ab CHF oder Euro 500.000 funktionieren die beiden Auswege aus dem AIA auch bei Partnerbanken von uns in der Schweiz. Schweizer Banking ohne AIA!
Nachfolgend die Links zu unseren konkreten Angebote zur Optimierung des Offshore-Bankkontos: