Offshorestruktur für Trader

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Natürlich, die Versuchung ist gross:

Wie eine Privatperson, die ausschliesslich eigene Vermögenswerte tradet, zur Anonymisierung nur eine schlichte Offshoregesellschaft mit hoher Rechtssicherheit wie die Nevis LLC einzusetzten. Das kommt recht billig.

Wer glaubt das reicht, der kann auf unser Angebot – gemacht eigentlich für Privatleute – zurückgreifen:

ANGEBOT HIER

Aber das kann teuer werden, wenn man das Vermögen von Kunden in Ländern wie Deutschland und Österreich tradet / verwaltet und dann noch selbst seinen Steuerwohnsitz in Deutschland hat.

Wenn der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung einer Auslandsgesellschaft im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes nach § 1 Abs. 1 in Deutschland zu verorten ist, dann ist der Steuersitz doch wieder in Deutschland. Das führt wiederum dazu, dass die ausländische Kapitalgesellschaft ihr Welteinkommen in Deutschland zu versteuern hätte nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht.

Dies setzt natürlich voraus, dass sich der

Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

nach der Bestimmung der Abgabenordnung (§ 10 AO) in Deutschland befindet.

Hierbei kommt es nach der Rechtsprechung auf die laufende Geschäftsführung (Tagesgeschäfte) an.

Aber selbst eine ausländische Kapitalgesellschaft und ohne Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland, kann mit bestimmten inländischen Quelleneinkünften der Besteuerung in Deutschland unterliegen (beschränkte Körperschaftsteuerpflicht; § 2 Nr. 1 KStG). Derartige inländische Quelleneinkünfte können gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG beispielsweise dann vorliegen, wenn sie über eine im Inland belegene feste Geschäftseinrichtung (Betriebsstätte, vgl. § 12 AO) erzielt werden.

Ausländische Kapitalgesellschaften mit Geschäftsführern, die sich regelmäßig in Deutschland aufhalten und nachhaltig Geschäfte der Gesellschaft besorgen, haben davon auszugehen, dass hierdurch eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland (mit entsprechenden Steuerdeklarationspflichten) für die ausländische Kapitalgesellschaft ausgelöst wird.

Offshore Gesellschaften agierten in der Vergangenheit ohne tatsächliche Substanz, ohne Betriebsstätte, ohne Management und Kontrolle im Sitzstaat der Gesellschaft. Das ist Geschichte. Das alles änderte sich zuletzt aufgrund der diversen nationalen Substanzanforderungen (CFC-Rules).

Der neuerdings oft notwendige Mehraufwand lohnt sich aber und die klassischen Vorteile der Offshorekonstruktionen bleiben nahezu vollständig erhalten.

  • Aber die Substanz muss eben geschaffen werden.
  • Das ist mit Kosten verbunden, die vormals nicht notwendig waren.

 

Man muss also kalkulieren:

  1. Was kostet mich eine Offshorestruktur?
  2. Was kostet mich die Offshorestruktur mit Substanz?
  3. Welche körperschaftsteuerliche Belastung trifft mich in Deutschland oder Österreich ohne die Offshorestruktur?

Das muss man konkret berechnen.

Lohnt sich nach der Berechnung die Offshorestruktur für einen professionell arbeitenden Vermögensverwalter / Trader, dann können wir ein Angebot machen.

Ist man

Steuerresident in Panama

auf der Grundlage der “Residencia por Países Amigos” , dann…

  1. …hat man ein Privatkonto in seinem Namen als Steuerinländer Panamas = kein CRS, das Konto ist sogar eine Bedingung dieser Residencia…
  2. …hat man automatisch auch eine panamaische Kapitalgesellschaft in seinem Namen und mit Gewerbeanmeldung; in Panama ist diese Gesellschaft zwar grundsätzlich steuerpflichtig, das wirkt sich steuerlich aber dann doch nicht aus wegen des in Panama herrschenden territorialen Besteuerungsprinzips, denn die Einnahmen sind nicht in Panama erzielt worden…
  3. …kann man mit dieser Kapitalgesellschaft bei der Depotbank in Puerto Rico mit der Tradingplattform, die mit “Interactive Brokers LLC” verknüpft ist, steuerneutral und CRS-frei die Kundengelder traden…
  4. …hat man eine belegbare Anschrift in Panama…
  5. …kann man als Steuerinländer Panamas alle Compliance Anforderungen erfüllen und ist so CRS-befreit arbeitsfähig an Börsen und bei weiteren Banken.

Der Gesamtpreis beziffert sich auf EUR 10.300,00, die Bearbeitung zur Eröffnung des Kontos bei der Depotbank in Puerto Rico ist inbegriffen.

Einzelheiten zu dieser

“Residencia por Países Amigos”

mit all dem vorbeschriebenen “Zubehör” findet man H I E R

Es reicht nicht mehr, eine Offshoregesellschaft zu begründen, man muss darüberhinaus für die Substanz vor Ort am Geschäftssitz der Offshoregesellschaft Sorge tragen.

Panamá ist zu diesem Zweck sehr gut geeignet.

Und nicht ausser Acht lassen:

Kommt man zu dem Ergebnis, dass sich der Mehraufwand für eine derartige Offshorestruktur nicht lohnt, kann es gleichwohl Sinn machen, über eine Offshore-Depotbank zu traden in einer sicheren Jurisdiktion ausserhalb Europas ohne Informationsaustausch. Auf das Depotkonto dort können deutsche oder österreichische Behörden nicht zugreifen, da kann nichts eingefroren oder beschlagnahmt werden.

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