Seit 1. April 2009 gilt für Neuverträge die privilegierte hälftige Besteuerung der Kapitallebensversicherungen nur dann, wenn der Vertrag zusätzlich einen ausreichenden Risikoschutz enthält. Aufgeschreckt durch Gestaltungen, die im Fall des Todes nur ein Prozent mehr als das zu diesem Zeitpunkt angesammelte Vermögen zahlen, will der Gesetzgeber nun wieder den Absicherungscharakter der Policen verstärken. Dazu wird künftig ein Mindesttodesfallschutz verlangt.
- Bei Policen mit laufender Beitragszahlung sind dies 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge.
- Bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer, gegen Einmalbeitrag und bei fondsgebundenen Kapitalpolicen sind zehn Prozent über dem Vertragswert das Minimum.
Werden diese neuen Bedingungen nicht eingehalten, fällt unbarmherzig auf den vollen Ertrag Abgeltungsteuer an. Das führt zu erheblichen Renditeeinbußen.
Unsere Kunden sind eigentlich ausschließlich Einmalzahler.
Wir bauen in den Vertrag demnach den Mindesttodesfallschutz von 10% ein – will der Mandant mehr, dann auch mehr.
3. Hürde
Versicherer bieten meist Policendarlehen an. Statt von der Bank nehmen die Versicherten bei der Assekuranz einen Kredit auf, als Sicherheit dient die Versicherungspolice. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Nun werden Policendarlehen auch eingesetzt, um Steuern zu sparen. So gibt es Verträge, die bis zum 99. Lebensjahr laufen und jederzeit die Möglichkeit auf Policendarlehen bieten. Dem Versicherten steht es dabei frei, den Kredit ganz oder teilweise zurückzuzahlen oder die Summe erst bei Tod oder Ablauf der Versicherung zu verrechnen. Der Clou: Das Darlehen ist steuerneutral, erst bei Ablauf der Police ist die verrechnete Auszahlung zu versteuern. Das ist besonders interessant, wenn man bereits vor dem 60. Geburtstag an sein Kapital will.
Laut BMF handelt es sich hier jedoch um „verkappte Versicherungsleistungen“. Folge: Die Auszahlung ist steuerpflichtig. Zur Unterscheidung des einen vom anderen hat das Ministerium Grundsätze aufgestellt.
- Schädlich sind demnach Versicherungsverträge, die einen automatischen Anspruch auf Darlehen enthalten.
- Zudem ist immer zu prüfen, ob der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich standhält.
Folgerichtig enthalten die Verträge für deutsche Kunden keinen automatischen Anspruch auf eine Darlehensauszahlung. Der individuelle Darlehensvertrag zwischen der Lebensversicherung und dem Versicherungsnehmer wird fachmännisch erstellt.
4. Hürde
Seit 2009 unterliegt der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Bisher war nur die Kündigung der Lebensversicherung innerhalb von 12 Jahren steuerpflichtig.
Diese Regeln sind vom Kunden auch bei der Offshore Lebensversicherung zu beachten.
Wir helfen.