Notausgang Gold

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Wer nicht mit Blindheit geschlagen ist muss erkennen, dass das Finanzsystem hochgradig gefährdet ist.

Wie schon seit Jahrtausenden, bewahrt Gold Vermögenswerte zuverlässig.

Gold hat man nicht, um Gewinne zu erzielen, Gold erwirbt man, um sich vor Verlusten zu schützen.

Am “Day After” steht man nicht vermögenslos da. Darum geht es.

Darüberhinaus bieten wir eine Form des physischen Eigentums an Gold an, das im Einzelfall geeignet ist, das immer schikanöser werdende Verhalten der Banken auszuhebeln.

Was bieten wir konkret an?

  • Vermögensschutz durch physisches Eigentum an Goldbarren eines Good Delivery Goldproduzenten in der Schweiz.
  • Schutz vor Konfiszierung des Goldes oder auch des Verbotes des Privateigentums an dem Edelmetall durch Einlagerung in einem sicheren und versicherten Zollfreilager in einer vertrauenswürdigen Jurisdiktion.
  • Gleichzeitig Ausstellung eines Lagerscheines, in dem die Goldbarren individuell mit ihrer einmaligen Seriennummer ersichtlich sind, wobei der Lagerschein ein nach Schweizer Recht reguliertes Wertpapier ist, das einfach übertragen werden kann, ohne das Zollfreilager verlassen zu müssen oder auch als Sicherheit für ein Darlehen zu beliebigem Zweck zur Verfügung steht.

 

Das bedeutet:

  1. Höchstmögliche Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit des Goldes
  2. bei gleichzeitigem unbeschränkten physischem Eigentum am Gold.

Wie ist das möglich?

  • Die einschlägigen Regulierungsbehörden der Schweizer Kantone Uri und Zürich haben eine konkrete Berechtigung ausgesprochen zur Ausgabe von Warenpapieren für die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium gemäß Schweizerischem Obligationenrecht.
  • Damit werden die Lagerscheine rechtlich zu Wertpapieren und werden unter der Bezeichnung “Ordrelagerscheine” herausgegeben.
  • Die Übertragung des Eigentums erfolgt mittels einfachem Indossament.
  • Die Lagerscheine gelten rechtlich nicht als Effekten, womit alles weiter vereinfacht ist.

 

Fassen wir das Bündel der sich daraus ergebenden Vorteile zusammen:

  1. Gelagert wird ausserhalb des krisenanfälligen Bankensystems.
  2. Abgesonderte Lagerung (Segregation) individueller Barren (geringfügig kostengünstiger kann auch nicht-segregiert gelagert werde).
  3. Bedingt durch den Lagerschein wird das Edelmetall leicht übertragbar rund um den Erdball. Das einfache Indossament macht das Edelmetall fungibel, wie es ansonsten für physisches Eigentum an Edelmetall unvorstellbar ist.
  4. Die Eigentumsübertragung erfolgt umsatzsteuerfrei, weil die Lagerung im Zollfreilager erfolgt.
  5. Die Lagerscheine sind beleihbar (Collateral), sogar zu günstigen Darlehenszinsen.
  6. Die Kundendaten sind vertraulich. Das wird gewährleistet durch diverse Vorkehrung, angefangen bei der Erstemmission der Wertpapiere bis hin zur Verwaltung in einer Jurisdiktion außerhalb Europas (nur falls gewünscht).
  7. Diskrete Zahlung kann erfolgen in Bitcoin und anderen Kryptowährungen.
  8. Natürlich kann auch ganz normal angewiesen werden auf eines unserer Bankkonten. Wir akzeptieren (fast) jede Währung.

Wir bieten die totale Anonymisierung im Rahmen des Golderwerbs an, ob der Kunde sie nutzt, ist seine eigene Entscheidung.

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