Betroffen:
Kapitalgesellschaften und Stiftungen des privaten Rechts
Panama war von der FATF wie der Europäischen Union grau gelistet, was das Banking erschwert hat. Man wollte erreichen, dass Panama seine Diskretion bei juristischen Personen lockert. Den westlichen Industrieländern geht es um die größtmögliche Kontrolle ihrer Staatsbürger.
Panama sah sich gezwungen, den Erpressungen Folge zu leisten. Das wurde 2023 auch faktisch umgesetzt.
Seit 27. Oktober 2023 sind Panamas Banken nicht mehr grau gelistet bei der FATF und in der Europäischen Union.
Das hatte seinen Preis:
Wir sind darüber nicht glücklich.
Die panamaische Kapitalgesellschaft wie die Stiftung machen sehr viel Sinn gleichwohl und weiterhin für die vielen Residenten, die aufgrund der politischen Lage in Europa nach Panama übersiedeln. Das ist oft mit dem Erwerb zumindest einer Immobilie verbunden. Immobilien sollte man man in Wirklichkeit nie in Privateigentum halten. Will man das auf eine Kapitalgesellschaft oder (sinnvoller) eine Stiftung übertragen, so sollte die juristische Person in Panama registriert sein. Über Gestaltungen im konkreten Einzelfall muß man sich austauschen.
Zur neuen Rechtslage in Panama konkret:
1.
Die Informationen zu juristischen Personen in Panama – Kapitalgesellschaften und auch Stiftungen – müssen
- dem örtlichen Vertreter so wie bisher
aber auch
- zwei beauftragten Personen der Institution, der Superintendencia de Sujetos No Fnancieros, jederzeit zugänglich sein.
Das muss der örtliche Repräsentant gewährleisten.
Die Basis-Informationen aus dem öffentlichen Register von Panama sind für die Öffentlichkeit immer relativ problemlos zugänglich gewesen und haben sich nicht verändert.
2.
Zusätzlichen Detailinformationen werden vom örtlichen Repräsentanten zu Aufsichtszwecken aufbewahrt.
3.
Nur im Falle einer Aufsichtsmaßnahme müssen die Informationen
- den Behörden der DGI (Finanzamt),
- der Aufsichtsbehörde für Nicht-Finanzsubjekte
- oder der Finanzanalyseeinheit Panama
zur Verfügung gestellt werden, je nachdem, wer die Aufsicht beantragt.
4.
Die Bedingungen, unter denen der lokale Vertreter verpflichtet ist, die Informationen zur Verfügung zu stellen, hängen davon ab, welche konkrete Institution die Informationen anfordert.
Gegebenenfalls geschieht das demnach auf Ersuchen einer der oben genannten Behörden, und die Informationen werden vertraulich behandelt – wie versichert wird.
Nach den neuen Vorschriften ist der örtliche Vertreter verpflichtet, die angeforderten Informationen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Anforderungen der Aufsichtsbehörden bereitzustellen.
5.
Die Informationen werden „nicht automatisch“ weitergegeben an andere Länder.
Aber die Behörden anderer Länder können im Falle einer einschlägigen Untersuchung gegen eine natürliche oder juristische Person, die eine Funktion oder Rechte an der juristischen Person oder Stiftung in Panama hat, die panamaischen Behörden um die Bereitstellung der Informationen bitten. Dafür wird von Panama ein Gerichtsbeschluss oder ein gerichtliches Zustellungsdokument gefordert.
Was übermittelt wird hängt davon ab, was angefordert wird.
Wenn diese Art von Ersuchen um gerichtliche Informationen aus dem Ausland geltend gemacht wird, darf der örtliche Vertreter (als Verbindungsperson) dem Kunden nicht mitteilen, daß Informationen angefordert wurden. Dies ist ihm gesetzlich ausdrücklich verboten.
Die panamaischen Behörden sind für die Durchführung dieser Art von Ermittlungen direkt zuständig.
6.
Wenn es sich um lokale Kontrollen handelt, muß der ansässige Bevollmächtigte auf der Grundlage der Kontrolle Informationen vom Kunden anfordern. In diesem Fall muß er den Kunden zwangsläufig darüber informieren, daß er von panamaischen Behörden kontrolliert wird. Diese Art von lokalen Kontrollen betrifft die
- Buchführung,
- die Sorgfaltspflicht
- und allgemeine Informationen über das Unternehmen und seine Aktivitäten.
AKTUELL BEDEUTET DAS FÜR NEU ZU BEGRÜNDENDE WIE ABER AUCH BEREITS BESTEHENDE JURISTISCHE PERSONEN (Kapitalgesellschaften wie Stiftungen):
Bereitstellung aktualisierter Reisepässe der Begünstigten und auch Versorgungsrechnungen zum Wohnsitznachweis.
Außerdem benötigt werden Informationen über das Vermögen der juristischen Person. Bei Stiftungen ist damit die Vertraulichkeit – insoweit – infrage gestellt.
Es müssen aktuelle Informationen zu jedem Unternehmen und jeder Stiftung bereitgestellt werden, die beim örtlichen Repräsentanten zu halten sind, und diese müssen auch alljährlich auf dem neuesten Stand gebracht werden. Die örtlichen Repräsentanten müssen die Aufzeichnungen der Begünstigten in der sog. BO-Plattform (Beneficial Owner) in Panama vornehmen.
Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, muß der Bevollmächtigte aufgrund von Problemen mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Ergebnis zurücktreten von seinem Mandat mit der Mandantschaft.
Probleme bei Treuhand und Auslandsvertretern
Die Registrierungen bei der DGI (Finanzamt) für juristische Personen, die als gesetzliche Vertreter von Stiftungen gegründet sind, werden deutlich erschwert. Daß ausländische juristische Personen in Panama juristische Personen begründen dürfen, gilt weiter. Aber das wurde in der Praxis stark reglementiert.
Die Anforderungen in den internen
Vorschriften der DGI
haben sich 2023 geändert und werden nun in die Praxis umgesetzt, und zwar dahingehend, dass die Registrierungen bei der DGI für ausländische Gesellschaften, die als gesetzliche Vertreter von nationalen Gesellschaften oder Stiftungen gegründet werden, unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen müssen:
- Bescheinigung über die Eintragung und alljährlicher zu belegender Fortbestand der Gesellschaft des Herkunftslandes – mit Apostille.
- Außerdem müssen die Dokumente in die spanische Amtssprache übersetzt werden.
- Offenlegung des Datums der Eintragung des ausländischen Unternehmens (Gründungsurkunde mit Apostille und natürlich wieder Übersetzung in die spanische Landessprache).
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter des ausländischen Unternehmens.
Die staatlichen Kosten für die dann erforderliche persönliche Vorsprache des örtlichen Repräsentanten bei der DGI belaufen sich auf ca. USD 520,00 USD, sobald die Genehmigung dazu durch die DGI erteilt worden ist.
Es ist zwingend, dieses Verfahren bei der DGI durchzuführen; erst dann erhält man die NIT-Nummer, also die erforderliche Steuernummer.
Wer das alles nicht will, für den gibt es natürlich Alternativen jenseits von Panama, mit denen wir sehr vertraut sind.
Die Cook Islands sind die sicherste Alternative mit dem seit vielen Jahrzehnten bewährtem allerbesten Vermögensschutz. Wir arbeiten seit Jahren mit einer der führenden Kanzleien auf den Cook Islands zusammen. Die konkreten Informationen zur
ALTERNATIVE COOK ISLAND
sind zu finden
HIER :
Aber keine Angst, wir verlassen Panama nicht deswegen. Es bleibt ein Land in dem man gut und sicher und nicht zuletzt in Sachen Besteuerung sehr günstig lebt.
- Signal: +50762543093
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