Die konkreten Eckpunkte:
- Die Spreizung der Steuerstufen fällt mit 15, 25 und 35 Prozent geringer aus als in dem Modell der CDU (flachere Progression).
- Bezieher geringer Einkommen oberhalb des Existenzminimums von 7.500 Euro zahlen geringfügig mehr Steuern verglichen mit dem Merz-Modell.
- Steuerliche Entlastung in Höhe von 26,6 Milliarden Euro durch Streichung von Ausnahmen und Vergünstigungen.
- Abbau von Subventionen um gut 8 Milliarden Euro sowie weitere Einsparungen in Höhe von 28 Milliarden Euro, was der Tarifsenkung zugute kommt.
- Handelsbilanz bleibt maßgeblich zur Bestimmung des besteuerbaren Einkommens bei Unternehmen.
- Der Steuersatz auf Zinsen beträgt 25% als Abgeltungssteuer. Einbehaltung der Kapitalertragsteuer an der Quelle. Das Bankgeheimnis muß unter diesen Bedingung nicht noch weiter untergraben werden.
- Für Körperschaften gilt der gleiche Stufentarif wie für alle anderen Einkunftsarten.
- Die vom Unternehmen bereits versteuerten Erträge bleiben bei der Ausschüttung an den Anteilseigner steuerfrei, keine doppelte Besteuerung.