Martin hat jahrelang in der normalen Geschäftswelt gearbeitet. Er stammt aus Reutlingen.
Nun betreibt er selbständig weltweit Verkaufstraining und Beratung.
Alles ist eine Ein-Mann-Show. Es gibt noch einen virtuellen persönlichen Assistenten und Outsource-Buchhaltung.
Die Klienten kommen aufgrund von Empfehlungen, Martin ist gut vernetzt und angesehener Fachmann auf seinem Gebiet.
Er sucht die Kunden persönlich auf, trainiert und berät sie und deren Personal in verschiedenen Sprachen.
Martins Tagessätze schwanken zwischen € 10.000 pro Tag und € 50.000 pro Tag, abhängig von der Anzahl an Teilnehmern. Normalerweise arbeitet er monatlich mit zwei Mandanten vor Ort. Dazu kommen seine monatlichen virtuellen Konferenzen. Im Schnitt nimmt Martin monatlich € 50.000 ein. Das entspricht demnach € 600.000 im Jahr.
75% von Martins Kunden sind aus dem Ausland.
Seine Kunden tragen auch die Anreisekosten. Seine verbleibenden Geschäftskosten belaufen sich auf 10% mit der Folge, dass er einen Gewinn erzielt von jährlich € 540.000.
Man stelle sich die steuerliche Belastung vor, wenn Martin sein komplettes Geschäft in Form einer Ein-Mann-GmbH in Baden-Württemberg betriebe! – Aber das muss ja nicht sein. Jedenfalls nicht komplett.
Die 75% Kunden aus dem Ausland könnte er mit einer Offshore Gesellschaft abwickeln und vielleicht erneut in Anguilla. Das kann aber auch eine andere Jurisdiktion sein.
Auf jeden Fall wird Martin hinsichtlich von Auslandskunden nicht besteuert, 75% seiner Kundeneinnahmen werden steuerfrei.
In Deutschland werden also 25% der Kundeneinnahmen normal besteuert. Natürlich entnimmt Martin seiner GmbH auch ein Gehalt, das zu versteuern ist.
Aber vielleicht reichen ihm diese Einnahmen vor Ort in Reutlingen nicht.
Er bezieht also von seiner Offshoregesellschaft noch ein weiteres Jahresgehalt von € 100.000, die natürlich in Deutschland zu versteuern sind.
Der Rest verbleibt steuerfrei als Gewinn bei der Offshoregesellschaft als angenehmes Sicherheitspolster für die Zukunft, natürlich offshore gut und sicher angelegt.