Luciano Pavarotti und der TRUST

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„Von seiner ersten Ehefrau Aduana lässt sich Pavarotti nach 33 gemeinsamen Jahren zum Entsetzen des katholischen Italiens scheiden. Nicoletta Mantovani, 34 Jahre jünger als er, wird von seiner Sekretärin zur neuen Ehefrau. Als Pavarotti am 6. September 2007 mit 71 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs stirbt, haben ihm die Italiener den Ehebruch längst verziehen, und ganz Modena, seine Geburts- und Heimatstadt, versammelt sich hinter seinem Sarg.

Zu diesem Zeitpunkt wird sein Vermögen auf weit über 100 Millionen Euro geschätzt, und die junge Witwe Nicoletta Mantovani muss mit dem hässlichen Verdacht leben, sich das Erbe erschlichen zu haben. Denn seine Krankheit ist schon weit fortgeschritten, als Pavarotti am 13. Juni 2007 seine junge Ehefrau zur Alleinerbin macht und seinen drei Töchtern aus erster Ehe, Lorenza, Cristina und Giuliana (alle drei älter als Nicoletta), nur den Pflichtteil zuspricht. Am 29. Juli 2007, wenige Wochen vor seinem Tod, schreibt Pavarotti ein zweites Testament zu Gunsten Nicolettas – vielleicht wegen ihrer Erkrankung.

Die an Multipler Sklerose leidende Ehefrau Nummer 2 erhält einen Trust, der seinen gesamten Besitz in den USA inklusive dreier Luxuswohnungen am Central Park in New York, Bank- und Aktienkonten sowie eine Kunstsammlung mit Werken von Henri Matisse umfasst. Geschätzter Gesamtwert: 15 Millionen Euro. Während der Nachlass durch Bank- und Steuerschulden schmilzt, bleibt Pavarottis Trust vom Erbe getrennt und geschützt.“

FAZ vom 02. Oktober 2022 – Am Beitragsende als PDF runterladbar

Die Vorzüge eines Trusts

„Il Monello“ (der Schelm), nannten die Italiener ihren Opernstar.

Warum aber nutzen Pavarotti und andere Vermögende einen Trust?

Bei einem Trust wird Vermögen auf den Namen einer anderen Person angelegt (einem Treuhänder) und verwaltet. Das kann auch eine entsprechend gestaltete Stiftung – eine Foundation – sein. Das kann geschehen für einen bestimmten Zweck oder auch zugunsten einer bestimmten Person.

Gegründet wird der Trust durch einen Treuhandvertrag zwischen dem Begründer („Settlor“) mit dem Treuhänder („Trustee“), oft einem Anwalt oder auch einer Bank, denen das Trustvermögen anvertraut wird. Der Trust kann entweder zu Lebzeiten („Inter Vivos Trust“) oder von Todes wegen („Testamentary Trust“) gegründet und vielfältig ausgestaltet werden.

Der Errichter des Trusts kann sehr genau bestimmen,

  • wer,
  • wann
  • und wie

begünstigt wird und wie die Mittel bis dahin anzulegen sind. Der Trustee hat das Vermögen zu verwalten und an die Begünstigten („Beneficiaries“) nach den Bestimmungen des Trusts auszuschütten. Ein Trust ist prinzipiell ein bloßes Vertragsverhältnis, ein Sondervermögen bei einem Treuhänder, und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und somit auch keine Eigentümer.

In vielen Staaten kann der Errichter des Trusts anonym bleiben. Das ist ein häufiges Motiv dafür, einen Teil des Vermögens diskret und nach genau vorgegebenen eigenen Wünschen bestimmten Empfängern zukommen zu lassen. Auch ist die Verteilung von Vermögen auf Minderjährige oder auf eine Vielzahl von Personen über einen Trust viel freier und flexibler möglich als zum Beispiel über eine Gesellschaft oder Stiftung (die nicht als Trust genutzt wird).

Pavarotti konnte mithilfe des Trusts sein eigenes Vermögen und damit auch seinen späteren Nachlass schmälern.

Der Tenor und Ehefrau Nicoletta haben so das Erbe verkleinert und einen Teil dem Zugriff der Töchter entzogen.

Vererben wie Pavarotti“

heißt, einen Trust nutzen.

Allerdings kann nicht in jedem Staat ein Trust gegründet werden. Verbreitet sind sie im anglo-amerikanischen Rechtsraum („Common Law“), in Europa auch auf den britischen Kanalinseln, in Gibraltar, Zypern und Lichtenstein. Nevis (Westindische Inseln, Commonwealth) hat ganz herausragende Trustregelungen, verbunden mit sicheren und diskreten Banken.

Der offiziellen Haager Trust Konvention gehören 16 Vertragsstaaten an. Darunter sind auch europäische Staaten wie

  1. Frankreich,
  2. Italien,
  3. Luxembourg,
  4. Liechtenstein,
  5. Malta,
  6. Monaco,
  7. Niederlande,
  8. Grossbritannien,
  9. Nordirland,
  10. Zypern.

Auch die USA gehören dazu, Panama seit dem 1. Dezember 2018.

Deutschland fehlt natürlich.

Das deutsche Recht kennt keinen Trust. Das internationale „Haager Übereinkommen über Trusts“ vom 1. Juli 1985 wurde von Deutschland nie unterzeichnet. Es ist dem deutschen Recht sogar fremd, dass das Eigentum formell dem Trustee, aber wirtschaftlich dem Beneficiary gehört. Nach deutschem Recht ist ein Trust nicht rechtsfähig und in einen Trust kann nichts eingebracht werden. Also kann nach deutschem Erbrecht auch nicht letztwillig ein Trust gegründet werden.

Dafür muss man den deutschen Rechtsraum verlassen.

Wer deutschem Erbrecht unterliegt, wie ein Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt hier, aber nach ausländischem Recht einen Trust gründen will,

handelt „unter falschem Recht“,

wie Juristen sagen.

Die Trustgründung als solche gilt in dem Land, in dem die Begründung eines Trust zulässig ist. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an.

Sie scheitert in Ländern wie Deutschland aber dann – nur dann!– , wenn es sich um in Deutschland belegene Vermögenswerte handelt. Nur dann gilt ersatzweise eine deutsche Regelung:

Die in Deutschland unwirksame Trustregelung würde umgedeutet werden in ein nach deutschem Recht wirksames Rechtsinstitut. In Betracht kommt hier eine Testamentsvollstreckung, je nach Verteilung der Rechte eventuell auch in eine Vor- und Nacherbschaft oder die unselbstständige Stiftung oder die Umdeutung in einen Nießbrauch.

Das aber will niemand.

Vermögenswerte in Deutschland gehören nicht in das Sondervermögen eines Trust.

Geldvermögen etc. lassen sich leicht aus Deutschland rausverlagern, auch Edelmetall (Panama hat ein sehr professionelles Zollfreilager in der Zollfreizone von Panama Pacifico). Man muss schauen, in welchem Land Immobilieneigentum Teil des Trustvermögens sein kann – also keinesfalls in Deutschland.

Komplizierte Übertragung

Wird ein Trust nach dem Recht eines Staates, der Trusts zulässt, gegründet, sei es zu Lebzeiten oder von Todes wegen, respektiert ihn das deutsche Recht zwar vom Grundsatz her. Indes gelingt eine Vermögensübertragung auf einen solchen Trust nur, wenn ausländisches Recht komplett zur Anwendung kommen kann

Ansonsten erfolgt eine Umdeutung in ein deutsches Rechtsinstitut. Das klingt und ist tatsächlich schwierig und mühsam und absolut nicht empfehlenswert:

Eine Übertragung von Vermögen auf einen Trust unterläge in Deutschland zudem einer hohen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Da zu einem Trust kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, droht der höchstmögliche Erbschaftsteuersatz von 30%. Ab Euro 6 Millionen steuerpflichtigem Erwerbs erhöht sich das sogar auf 50%. Es gibt höchstseltene Sonderfälle und Ausnahmen, im Regelfall ist ein Trust jedoch nach deutschem Recht nicht nur nicht anerkannt, sondern steuerlich auch höchst nachteilig.

Wer es Pavarotti gleichtun möchte, nehme also nicht einfach ein Blatt Papier und schreibe „Testament“ und „Trust“ darauf. Er kann nicht einmal zu einem deutschen Rechtsanwalt gehen und um Rat fragen. Dieser ist gesetzlich nämlich verpflichtet, sofort eine Verdachtsanzeige auf Geldwäsche zu stellen – natürlich belegt mit dem Verbot, seinem Mandanten davon Kenntnis zu geben.

Pavarotti erschloss die Oper für Millionen neuer Fans, der Trust hingegen wird dem deutschen Staat immer fremd bleiben.

Wie Pavarottis Nachlass besteuert wurde, ist nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Für Pavarotti wäre die Erbschaftsteuer vielleicht kein Anlass gewesen, traurig zu sein:

„Ich habe wirklich alles gehabt im Leben. Wenn man mir alles wieder wegnimmt, werden Gott und ich quitt sein. Also ist alles bestens.“

Nun ist nicht jeder so gottgläubig.

Wir beraten gern über die Möglichkeit zur Begründung eines Trusts und über die konkret zu beachtenden Probleme des Einzelfalls, was in das Trustvermögen aufgenommen werden kann und was besser nicht.

Wir empfehlen im Fall, dass ein Trust begründet werden soll, dass das dann schlussendlich über eine mit uns kooperierende und darauf spezialisierte Anwaltskanzlei in Nevis abzuwickeln. Als deutsche Juristen in Panama begleiten wir alles gern bis zum Abschluss, die Umsetzung erfolgt komplett in Nevis.

Unser Beitrag zum „Family Office“ streift viele Fragen, die auch im Rahmen einer Trust-Begründung wichtig sein können. Hier der LINK .

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FAZ-Artikel vom 2. Oktober 2022 — https://www.faz.net/aktuell/finanzen/treuhandvertrag-vererben-wie-luciano-pavarotti-18344022.html?premium – Treuhandvertrag Vererben wie Luciano Pavarotti

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