Im Juli 2015 kam es im Parlament von Nevis zu extrem wichtigen Rechtsänderungen betreffend des Gesetzes, der “Ordinance”, zur Limited Liability Corporation – LLC – von Nevis.
Die LLC kann jetzt auch von nur einem einzigen Mitglied begründet und betrieben werden (Abänderung zu Section 37). Eine einzige Person kann daher nun Inhaber sämtlicher Rechte einer LLC sein. Die LLC als solche erhält Kontrolle über alle Vermögenswerte der Gesellschaft und kommt selbst als Einzelperson in den Genuss sämtlicher Schutzrechte.
Es bestehen keine Buchprüfungsverpflichtungen der LLC und keine Berichtspflichten an irgendwelche staatlichen Stellen. Es besteht Steuerfreiheit auf sämtliche Einnahmen, die ausserhalb von Nevis erzielt worden sind.
Schon das Einzelmitglieds-Management ermöglicht den Schutz des Betriebsvermögens sowie die ungestörte Fortsetzung des Geschäftsbetriebes trotz möglicherweise bestehender Ansprüche von Gläubigern gegen ein Mitglied – damit auch gegen ein Einzelmitglied. Vollstreckungstitel werden hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit entscheidend beschnitten. Der Vollstreckungsgläubiger hat keine Möglichkeit auf den Geschäftsbetrieb irgendeinen Einfluss auszuüben, was ansonsten von einem Gläubiger einer Limited Liability Company bis zur Geschäftsabwicklung getrieben werden kann. Dem schiebt das Gesetz in Nevis einen Riegel vor. Auch kann nicht in die eingebrachten Vermögenswerte, die Einlagen von Mitglieder der LLC, vollstreckt werden, auch dann nicht, wenn es nur ein Einzelmitglied ist. Der einzige Vorteil, den ein Vollstreckungsgläubiger mit seinem rechtskräftigen Vollstreckungstitel erreichen kann, ist eine Vollstreckung in den künftigen Gewinn ab Vollstreckungsbeginn, den das Mitglied – der Vollstreckungsschuldner – durch das Betreiben der Geschäfte der LLC anteilsmässig ausgeschüttet bekommt.
Nach Zeitablauf der nur befristet möglichen Vollstreckung aus dem Titel hat jedes Mitglied der LLC das Recht, die gerichtliche Aufhebung des Vollstreckungstitels zu beantragen. Dem wird das Gericht in Nevis entsprechen, sofern dem Vollstreckungsgläubiger in dieser Zeitspanne alle ihm zustehenden Auszahlungen ausgekehrt worden sind.
Aufgrund der Rechtsänderung ist es auch möglich, dass durch das Mitglied, gegen das vollstreckt wird, an ihn ausgekehrte Ausschüttungen aufrechnen kann gegen Verpflichtungen auf zusätzliche Einlagen an die LLC. Konkret bedeutet das, dass im Falle der Vollstreckung gegen ein LLC-Mitglied die LLC selbst in Form einer Einzelmitgliedschaft beschliessen kann, dass weitere Zahlungen in das Gesellschaftskapital von den Mitgliedern – im Extremfall dem Einzelmitglied – zu erbringen sind. Diese können dann aufgerechnet werden gegen den zu vollstreckenden Anspruch des Vollstreckungsgläubigers mit der Folge, dass dieser insoweit leer ausgeht. Natürlich lässt sich das so gestalten, dass der Vollstreckunsgläubiger drei Jahre lang gar nichts bekommt, danach verfällt der Vollstreckungstitel.
Eine Gesamtbetrachtung ergibt, dass das neue Recht die sog. “fraudulent transfer claims”
– also Geltendmachungen Dritter mit der Behauptung, es hätte sich um eine nicht rechtmässige Verfügung zugunsten der LLC in Schädigungsabsicht zum Nachteil dieser dritten Person gehandelt bis hin zu Betrugstatbeständen –
extrem stark einschränkt mit der Folge, dass Vermögenswerte der Nevis LLC kaum greifbar sind. Es ist nicht einfach den Nachweis zu erbringen, dass die Übertragung der Vermögenswerte an die LLC ausschliesslich zu dem Zweck erfolgt ist, den Gläubiger zu betrügen, ihn um seine Rechte zu prellen.